10-tägiges Verbot von Demonstrationen und Märschen in Van
Das Gouverneursamt von Van hat bekannt gegeben, dass Demonstrationsmärsche sowie Versammlungen in offenen und geschlossenen Räumen im gesamten Stadtgebiet für einen Zeitraum von 10 Tagen untersagt wurden.
İHA
Das Gouverneursamt von Van hat erklärt, dass Demonstrationsmärsche sowie Versammlungen in offenen und geschlossenen Räumen für einen Zeitraum von 10 Tagen, einschließlich des heutigen Tages, verboten sind. In der Erklärung des Gouverneursamtes wurde betont, dass das Ziel darin bestehe, die Sicherheit von Leben und Eigentum der Bürger zu gewährleisten, die Pläne terroristischer Organisationen zu vereiteln, Straftaten zu verhindern, die Wahrung der Grundrechte und Freiheiten sicherzustellen sowie Gewalttaten zu unterbinden. Weiter heißt es:
"Um Handlungen und Angriffe zu verhindern, die nach unserer Einschätzung die in unserer Verfassung und den Gesetzen vorgesehenen Bedingungen für Einschränkungen und Verbote direkt und eindeutig erfüllen, um die Sicherheit von Leben und Eigentum unserer Bürger zu gewährleisten, die Pläne terroristischer Organisationen zu vereiteln und in diesem Zusammenhang die nationale Sicherheit zu wahren, die öffentliche Ordnung und die allgemeine Gesundheit zu schützen, Straftaten vorzubeugen, die Grundrechte und Freiheiten sowie die Rechte und Freiheiten anderer und die allgemeine öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und die Ausbreitung von Gewalttaten zu verhindern; sind innerhalb der geografischen Grenzen der Provinz Van für einen Zeitraum von (10) Tagen, gültig ab dem 29.11.2024 bis einschließlich zum 08.12.2024, mit Ausnahme derjenigen, die von den Ämtern des Gouverneurs und der Bezirksverwaltungen genehmigt wurden, Demonstrationsmärsche, Versammlungen unter freiem Himmel und in geschlossenen Räumen, Presseerklärungen, Sitzstreiks, Umfragen, das Aufstellen/Eröffnen von Zelten und Ständen, die Durchführung von Unterschriftenaktionen, das Verteilen von Flugblättern, Broschüren und Handzetteln sowie jede Art von Protestaktionen gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Versammlungen und Demonstrationsmärsche Nr. 2911,
gemäß den einschlägigen Artikeln des Gesetzes über Versammlungen und Demonstrationsmärsche Nr. 2911 und des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442 verboten. Um die Teilnahme an jeglichen rechtswidrigen Aktionen/Veranstaltungen durch Einzelpersonen oder Gruppen aus unseren Bezirken oder umliegenden Provinzen oder unter Nutzung der Routen unserer Provinz zwischen den genannten Daten zu verhindern, wurde gemäß den Bestimmungen von Artikel 11 Absatz (c) des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442 beschlossen, Personen/Gruppen, die voraussichtlich an rechtswidrigen Aktionen/Veranstaltungen teilnehmen werden, die Ein- und Ausreise in unsere Provinz und unsere Bezirke, das individuelle oder kollektive Verlassen dieser Orte sowie die Nutzung der Routen unserer Provinz durch Personen aus anderen Provinzen für den Übergang zu den genannten Orten in diesem Rahmen nicht zu gestatten."