14 Jahre und 9 Monate Haft für Bora Kaplan aufgehoben: Wiederaufnahme des Verfahrens
Die 1. Strafkammer des Regionalgerichts Ankara hat die zuvor bestätigte 14-jährige und 9-monatige Haftstrafe gegen Bora Kaplan aufgehoben und eine Neuverhandlung des Falls angeordnet, nachdem zuvor eine 68-jährige Haftstrafe verhängt worden war.
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Die 1. Strafkammer des Regionalgerichts hat im Prozess gegen Bora Kaplan und 61 weitere Angeklagte im vergangenen Juli einen Teil der verhängten Strafen bestätigt und damit rechtskräftig gemacht. Mit dieser Entscheidung wurde die 14-jährige und 9-monatige Haftstrafe gegen Bora Kaplan zunächst rechtskräftig, während für das restliche Strafmaß von 53 Jahren und 3 Monaten der Weg zum Kassationsgerichtshof offen blieb.
Nachdem die Generalstaatsanwaltschaft beim Regionalgericht Ankara gegen die Bestätigungsentscheidungen Einspruch eingelegt hatte, wurde der Fall dem Gremium der Vorsitzenden der Strafkammern vorgelegt. Dieses Gremium kam am 21. Oktober zu dem Schluss, dass der vom Hauptverfahren abgetrennte Prozess vor dem 31. Schwurgericht Ankara sowie das Verfahren gegen die Polizeibeamten, die die Operation gegen Bora Kaplan durchgeführt hatten und denen die Flucht des geheimen Zeugen Serdar Sertçelik vorgeworfen wird, die Situation der Angeklagten beeinflussen könnten. Daraufhin hob das Gremium die Bestätigungsentscheidungen mit Stimmenmehrheit auf.
Infolgedessen hat die 1. Strafkammer, die den Fall gestern erneut prüfte, die zuvor bestätigten und als rechtskräftig geltenden Teile der Strafen gegen Bora Kaplan und die anderen Angeklagten aufgehoben.
Die Strafen, deren Aufhebung aufgrund von Rechtsverstößen während des Ermittlungs- und Gerichtsverfahrens einstimmig beschlossen wurde, betreffen folgende Punkte:
Gegen Bora Kaplan: Die Strafen für insgesamt 9 Straftaten, darunter schwere Körperverletzung der Nebenkläger Berke Kırıcı und Murat Yanar, vorsätzliche Körperverletzung der Opfer Serdar Hoşyiğit, Muhammet Kaplan, Emirhan Bostancı und Serhat Tümer sowie Strafvereitelung, Vernichtung von Beweismitteln und Begünstigung von Straftätern.
Gegen die Angeklagten Yunus Fener, Doğuşcan Uğurlu, İsa Aktaş, Barış Kurt, Mümin Ali Beldek, Cemil Kumaşçıoğlu, Adnan Kaplan, Ali Dönmez, Arif Buğra Meşe, Burak Kapucu, Deniz Urcan, Emir Akyol, Emre Karataş, Ersoy Yahya, Ertan Yigen, Fatih Güler, Furkan Anıl Bahar, Gökhan Gülümser, Hasan Aslantaş, Hasan Can Saraçoğlu, Kanber Keskin, Levent Erdoğan, Mahmut Gökhan Çanga, Mehmet Karakuş, Metehan Oktay, Muhammed Mustafa Deniz, Muhammet Kaplan, Murat Altay, Murat Sağlam, Mutlu Ayaş, Sercan Keleş, Tansel Aktan, Ufuk Demirci, Uğur Pekşen, Umutcan Yıldırım und Yusuf İzzet Savaş: Die Strafen wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung.
Gegen die Angeklagten Gürkan Ünüvar, Kozan Umut Öztürk und Necdet Atilla Çiftçi: Die Strafen wegen Unterstützung einer kriminellen Vereinigung; gegen Deniz Urcan wegen Begünstigung von Straftätern und Anstiftung zu einer Straftat; gegen Ersoy Yahya wegen Vernichtung von Beweismitteln.
Gegen die Angeklagten Erdoğan Kaplan: Die Strafen wegen vorsätzlicher Körperverletzung der Opfer Serhat Tümer und Serdar Hoşyiğit sowie schwerer Körperverletzung des Nebenklägers Berke Kırıcı; gegen Fethi Koyuncu wegen schwerer Körperverletzung des Opfers Murat Yanar, vorsätzlicher Körperverletzung des Nebenklägers Berke Kırıcı sowie der Opfer Serdar Hoşyiğit und Serhat Tümer, sowie wegen Strafvereitelung, Begünstigung von Straftätern und Verbergen bzw. Vernichten von Beweismitteln.
Gegen die Angeklagten Kanber Keskin, Bayram Ali Aydınlı, Ertan Yigen und Fethi Koyuncu: Die Strafen wegen vorsätzlicher Körperverletzung des Opfers Emirhan Bostancı; gegen Metehan Oktay und Muhammed Mustafa Deniz wegen schwerer Körperverletzung des Opfers Murat Yanar sowie Verstößen gegen das Gesetz über Schusswaffen, Messer und andere Gegenstände.
Gegen die Angeklagten Fethi Koyuncu, Umutcan Yıldırım und Yusuf İzzet Savaş: Die Strafen wegen vorsätzlicher Körperverletzung des Opfers Muhammet Kaplan; gegen Burak Kopucu wegen Vernichtung von Beweismitteln; gegen Kamber Keskin wegen vorsätzlicher Körperverletzung des Nebenklägers Berke Kırıcı sowie der Opfer Serdar Hoşyiğit und Serhat Tümer.
Mit der Entscheidung zur Aufhebung der genannten Strafen ordnete die 1. Strafkammer zudem die Überweisung des Falls an das 32. Schwurgericht Ankara zur Neuverhandlung an.
Müyesser YILDIZ
14. November 2025