141.934 Lira Bußgeld gegen Gemeinde wegen fehlender „barrierefreier Wege“
Die türkische Menschenrechts- und Gleichstellungsbehörde (TİHEK) hat gegen eine Gemeinde in Istanbul ein Bußgeld in Höhe von 141.934 Lira verhängt, weil diese keine „barrierefreien Wege“ errichtet hat.
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TİHEK zufolge hatte der in Istanbul lebende sehbehinderte M.K. im Jahr 2022 bei der Gemeinde Sarıyer beantragt, die Straße, in der er wohnt, barrierefrei zu gestalten. Er begründete dies damit, dass er aufgrund des fehlenden Gehwegs und der Schlaglöcher im Asphalt Schwierigkeiten beim Gehen habe. Er erhielt jedoch keine positive Rückmeldung.
Da M.K. aufgrund einer Gewebekrebserkrankung am Fuß ohnehin in seiner Mobilität eingeschränkt ist, wiederholte er seine Beschwerde ein Jahr später. Nachdem er erneut keine Antwort von der Gemeinde erhalten hatte, wandte er sich an die TİHEK.
Nachdem die TİHEK auf den Antrag des Bürgers hin eine Untersuchung eingeleitet hatte, forderte sie eine schriftliche Stellungnahme der Gemeinde an.
In der schriftlichen Stellungnahme der Gemeinde wurde erklärt, dass das Viertel und die anderen Straßen, in denen sich das Haus des Antragstellers befindet, aufgrund von ungeplanter und illegaler Bebauung entstanden seien.
In der Stellungnahme wurde weiter ausgeführt, dass aufgrund der fehlenden normgerechten Straßenbreite kein Gehweg angelegt werden könne und die Straße nicht barrierefrei gestaltet werden könne; der Asphalt der Straße sei jedoch erneuert worden.
In einer schriftlichen Stellungnahme der Kommission für Barrierefreiheitsüberwachung und -kontrolle der Provinzdirektion für Familie und soziale Dienste des Gouverneursamts Istanbul wurde hingegen mitgeteilt, dass festgestellt wurde, dass kein Fußgängerweg vorhanden sei und der Asphalt nicht in ordnungsgemäßem Zustand sei. Es wurde betont, dass ein normgerechter Gehweg hinzugefügt und die Straße neu gestaltet werden müsse.
Die TİHEK entschied, dass ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot aufgrund von Behinderung vorliege, und verhängte gegen die betreffende Gemeinde ein Bußgeld in Höhe von 141.934 Lira, was dem Höchstbetrag entspricht.
„BEHINDERTE MENSCHEN MÜSSEN SICH OHNE PROBLEME FORTBEWEGEN KÖNNEN“
In der Entscheidung wurde betont, dass behinderte Menschen im Rahmen ihres Rechts auf ein unabhängiges Leben und die Teilhabe an der Gesellschaft in der Lage sein müssen, sich ohne Unterbrechung der Barrierefreiheitskette und ohne Probleme von einem Ort zum anderen zu bewegen.
In der Entscheidung wurde festgehalten, dass die mangelnde Barrierefreiheit der Straße die unabhängige Bewegung des Antragstellers einschränke und seine Teilhabe am Arbeits- und Gesellschaftsleben erschwere. Es wurde festgestellt, dass der Antragsteller in eine benachteiligte Lage gebracht wurde und im konkreten Fall durch die fehlende Barrierefreiheit ein Verbot der mittelbaren Diskriminierung aufgrund von Behinderung verletzt wurde.