440.000 Lira Entschädigung für Bürger, der im Furkan-Apartment-Prozess seine Familie verlor: 51 Menschen waren ums Leben gekommen

Das 4. Verwaltungsgericht Gaziantep entschied, dass die Entschädigung an den Kläger, der bei den Erdbeben vom 6. Februar seine Familie verlor, entsprechend der Verschuldensanteile von vier Behörden zu zahlen ist.

12punto

Das 4. Verwaltungsgericht Gaziantep hat im Prozess, der von einem Bürger angestrengt wurde, der bei den Erdbeben vom 6. Februar 2023 im Furkan-Apartment im Landkreis Nizip in Gaziantep seine Mutter, seinen Vater und zwei Geschwister verloren hatte, ein Urteil über Schmerzensgeld gefällt.

Das Gericht verurteilte die beklagten Behörden zur Zahlung von insgesamt 440.000 Lira Schmerzensgeld an den Kläger, davon 280.000 Lira für den Verlust von Mutter und Vater sowie 160.000 Lira für die beiden Geschwister. Es wurde entschieden, dass die Entschädigung von den beklagten Behörden unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Verschuldensanteile getragen werden muss.

Bei den Erdbeben mit Zentrum in Kahramanmaraş waren in Nizip allein durch den Einsturz des Furkan-Apartments 51 Menschen ums Leben gekommen. Während die juristischen Verfahren der Hinterbliebenen andauern, hatte der Kläger, der vier Familienmitglieder verlor, gegen die Stadtverwaltung Nizip, die Stadtverwaltung Gaziantep, das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel sowie die AFAD Klage auf materiellen und immateriellen Schadensersatz eingereicht.

Der Kläger machte geltend, dass die betreffenden Institutionen ihre Verpflichtungen zur Überwachung, Aufsicht und Kontrolle im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nicht erfüllt hätten. Während die Stadtverwaltung Nizip im Verfahren vor dem 4. Verwaltungsgericht Gaziantep keine Verteidigung vorbrachte, wiesen die anderen Institutionen die Vorwürfe der Verantwortung und des Verschuldens zurück.

Die Stadtverwaltung Gaziantep argumentierte, dass das Erdbeben als höhere Gewalt einzustufen sei und die Aufgaben der Kommunen bei Lizenz- und Genehmigungsverfahren lediglich formaler Natur seien. Das Ministerium erklärte, es habe keine Verantwortung für den Bebauungsplan, die Lizenzierung und den Bauprozess des Gebäudes. Die AFAD gab an, die Koordinierung der Such- und Rettungsarbeiten sowie der Hilfsmaßnahmen vollständig durchgeführt zu haben und keine Befugnis oder Verantwortung für den Bauprozess des Gebäudes zu besitzen.

GERICHT WIES ANTRAG AUF MATERIELLEN SCHADENSERSATZ AB

Das Gericht wies den Antrag auf materiellen Schadensersatz mit der Begründung ab, dass beim Kläger kein Schaden durch den Verlust von Unterhaltsleistungen vorliege. Hinsichtlich des Schmerzensgeldes berücksichtigte das Gericht den Schmerz und das Leid, das der Kläger durch den Verlust von Mutter, Vater und Geschwistern erlitten hat.

In der Begründung des Urteils wurde festgestellt, dass aufgrund von Dienstfehlern beim Einsturz des Gebäudes die Stadtverwaltung Nizip zu 12 Prozent, die Stadtverwaltung Gaziantep zu 8 Prozent, das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel zu 3 Prozent und die AFAD zu 2 Prozent verschuldet seien.

In der Begründung wurde zudem ausgeführt, dass die beklagten Behörden kein vorsätzliches Verschulden an dem Vorfall träfen, das Verschulden überwiegend auf Fahrlässigkeit beruhe und das Verschulden dritter, nicht am Verfahren beteiligter Personen schwerwiegender sei. Daher wurde die Höhe des Schmerzensgeldes unter Berücksichtigung der Verschuldensanteile, der Art des Verschuldens und der Besonderheiten des Rechtsstreits festgelegt.

Nach dem Urteil des Gerichts wurde die Akte aufgrund der Einsprüche der Parteien an das Regionalverwaltungsgericht Gaziantep weitergeleitet.