6-Monate-6.000-Kilometer-Regel und Anzeigenbeschränkung für Gebrauchtwagenverkäufe verlängert

Das Handelsministerium hat bekannt gegeben, dass die Regelungen zur 6-Monate-6.000-Kilometer-Frist sowie die Anzeigenbeschränkungen für den Verkauf von Gebrauchtwagen um weitere sechs Monate verlängert wurden.

İHA

Das Handelsministerium erklärte, dass es seine Bemühungen fortsetze, spekulative Preisbildungen und Hortungsaktivitäten im Automobilsektor zu verhindern sowie eine faire, wettbewerbsorientierte und stabile Marktstruktur wiederherzustellen.

In der Erklärung wurde daran erinnert, dass derzeit zwei wichtige Regelungen zur Wiederherstellung einer wettbewerbsorientierten und stabilen Marktstruktur bei Gebrauchtwagenverkäufen in Kraft sind. Eine davon verbietet den direkten oder indirekten Vertrieb oder Verkauf von Motorrädern, Automobilen und Geländewagen durch gewerbliche Gebrauchtfahrzeughändler, sofern seit der Erstzulassung nicht mindestens 6 Monate vergangen sind und 6.000 Kilometer zurückgelegt wurden. Die andere Regelung untersagt die Vermarktung von Gebrauchtfahrzeugen über Anzeigen zu einem Preis, der über dem vom Hersteller oder Importeur festgelegten aktuellen Verkaufspreis liegt.

Unter Hinweis darauf, dass die Gültigkeitsdauer dieser beiden Regelungen zuvor bis zum 1. Juli 2025 verlängert worden war, gab das Handelsministerium bekannt, dass im Rahmen der bisher durchgeführten Kontrollen und Maßnahmen gegen autorisierte Autohändler und Gebrauchtwagenhändler, die gegen die 6-Monate-6.000-km-Regel verstoßen haben, Bußgelder in Höhe von rund 53 Millionen Lira verhängt wurden. Gegen Personen und Unternehmen, die gegen die Anzeigenbeschränkung verstoßen haben, wurden Bußgelder in Höhe von rund 93 Millionen Lira verhängt.

UM WEITERE 6 MONATE VERLÄNGERT

In der Erklärung wurde mitgeteilt, dass die Analysen und Marktbeobachtungen gezeigt hätten, dass die genannten Regelungen wirksam seien, um spekulative Preisanstiege zu verhindern, Hortung zu bekämpfen, unlautere Gewinne zu unterbinden und die Benachteiligung von Verbrauchern zu verringern. Dementsprechend wurde beschlossen, die Laufzeit sowohl der 6-Monate-6.000-km-Regel als auch der Anzeigenbeschränkung um weitere 6 Monate bis zum 1. Januar 2026 zu verlängern.

In diesem Rahmen wird die Anwendung für Inhaber von Berechtigungsnachweisen für den Gebrauchtfahrzeughandel unverändert fortgesetzt. Zudem wurde klargestellt, dass auch alle natürlichen und juristischen Personen, die ohne Berechtigungsnachweis innerhalb eines Kalenderjahres drei oder mehr Gebrauchtfahrzeuge verkaufen, in den Geltungsbereich einbezogen werden. Gleichzeitig wurde mitgeteilt, dass die Notariate diese Verkäufe weiterhin unterbinden werden und die Kontrollen fortgesetzt werden.

Das Handelsministerium betonte in seiner Erklärung, dass es die gesetzlichen Regelungen weiterhin sorgfältig fortführen werde, um die Preisstabilität im Automobilsektor zu gewährleisten, eine faire und ausgewogene Marktstruktur zu stärken und die Verbraucherrechte zu schützen. Zudem werde man weiterhin prüfen, ob bei Bedarf zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden müssen.