8. Justizpaket dem türkischen Parlament vorgelegt: Geldstrafen werden erhöht

Das von der AKP ausgearbeitete 8. Justizpaket, das 65 Artikel umfasst und Änderungen in 105 Artikeln von 22 verschiedenen Gesetzen vorsieht, wurde dem türkischen Parlament (TBMM) vorgelegt.

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Das von der AKP ausgearbeitete 8. Justizpaket wurde dem türkischen Parlament (TBMM) vorgelegt. Das Paket umfasst 65 Artikel und sieht Änderungen in 105 Artikeln von 22 verschiedenen Gesetzen vor.

Zu den Änderungen gehören eine Erhöhung der Geldstrafen, eine Neuregelung des Namensrechts für Frauen sowie Neuerungen für erfahrene Juristen.

Die im Entwurf enthaltenen Regelungen im Überblick:

Je nach Strafmaß wird es künftig auch bei Verurteilungen, die bisher keine effektive Haftzeit vorsahen, eine tatsächliche Gefängnisstrafe geben.

Selbst wenn ein Straftäter zu einer einmonatigen Haftstrafe verurteilt wurde, muss er künftig mindestens 40 Prozent seiner Strafe, also 12 Tage, im Gefängnis verbringen.

Auf diese Weise wird die Bewährungszeit nicht mehr pauschal auf ein Jahr festgesetzt, sondern proportional zur verhängten Strafe berechnet.

ERHÖHUNG DER GRENZWERTE BEI GELDSTRAFEN

Die Untergrenze für Vorauszahlungen bei Geldstrafen wird von 30 Lira auf 100 Lira angehoben, die Obergrenze wird auf 500 Lira festgelegt.

Der Betrag bei der Umwandlung einer Haftstrafe in eine Geldstrafe wird durch die Multiplikation eines Wertes zwischen 100 und 500 Lira mit der Anzahl der Tage bestimmt.

Die Grenze für die Endgültigkeit bei direkt verhängten Geldstrafen wird von 3.000 TL auf 15.000 TL angehoben.

Die Fristen für die Einlegung von Rechtsmitteln wie Einspruch, Berufung und Revision werden von 7 Tagen auf 2 Wochen verlängert.

AUFNAHME IN DIE VORAUSZAHLUNGSREGELUNG

Beleidigungsdelikte, die mittels mündlicher, schriftlicher oder visueller Kommunikation begangen werden, werden aus dem Schlichtungsverfahren herausgenommen und in die Vorauszahlungsregelung aufgenommen. Zudem darf die Klagefrist bei Beleidigungsdelikten, die einen Strafantrag erfordern, ein Jahr nicht überschreiten.

Gegen Entscheidungen der Schwurgerichte zu Entschädigungsansprüchen kann Berufung eingelegt werden. Die diesbezüglichen Entscheidungen der regionalen Berufungsgerichte sind endgültig.

ÄNDERUNG DES NAMENSRECHTS FÜR FRAUEN

Frauen, die derzeit zwei Nachnamen führen können, erhalten ab dem 1. Januar 2024 das Recht, ihren Geburtsnamen allein zu führen, ohne den Namen des Ehemannes annehmen zu müssen.

Gegen Entscheidungen der Schwurgerichte zu Entschädigungsansprüchen kann Berufung eingelegt werden. Die diesbezüglichen Entscheidungen der regionalen Berufungsgerichte sind endgültig.

Anträge auf immateriellen Schadensersatz wegen der Behauptung, dass Ermittlungs- und Strafverfahren sowie zivil- und verwaltungsrechtliche Prozesse nicht innerhalb einer angemessenen Frist abgeschlossen wurden, können künftig bei der Entschädigungskommission statt beim Verfassungsgericht (AYM) eingereicht werden.

PRÜFUNGSFREIE MEDIATION FÜR ERFAHRENE JURISTEN

Juristen mit einer 20-jährigen Berufserfahrung können ohne Prüfung als Mediatoren tätig werden.

Durch Änderungen im Vollstreckungs- und Konkursgesetz sowie im Zivilprozessgesetz werden bei der Anpassung der Geldgrenzen an die Neubewertungsrate Beträge unter 1.000 TL nicht berücksichtigt.

Gegen Entscheidungen, die nach einer Aufhebungsentscheidung des regionalen Berufungsgerichts vom erstinstanzlichen Gericht getroffen wurden, sowie gegen Entscheidungen, die nach einer Kassationsentscheidung des Kassationshofs (Yargıtay) erneut getroffen wurden, kann gemäß den zum Zeitpunkt der ersten Entscheidung geltenden Geldgrenzen Berufung oder Revision eingelegt werden.