9 Arbeiter kamen ums Leben: Entscheidung zu den Verantwortlichen, die den UVP-Bericht in İliç genehmigten
Im Rahmen der Ermittlungen zu der Katastrophe in der Goldmine im Landkreis İliç in Erzincan, bei der am 13. Februar 9 Arbeiter unter Erdmassen begraben wurden und ihr Leben verloren, wurde eine Entscheidung bezüglich der öffentlichen Amtsträger getroffen, die den Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) genehmigt und unterzeichnet hatten.
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In den Ermittlungen zu der Katastrophe, die sich am 13. Februar auf dem Gelände der von der Anagold Madencilik Sanayi ve Ticaret A.Ş. betriebenen Mine im Landkreis İliç in Erzincan ereignete und bei der 9 Arbeiter ums Leben kamen, gibt es eine neue Entwicklung.
Entscheidung zur Einstellung des Verfahrens gegen die Unterzeichner des UVP-Berichts
In der von der Generalstaatsanwaltschaft İliç getroffenen Entscheidung wurde daran erinnert, dass die Staatsanwaltschaft nach dem Erdrutsch vom 13. Februar, bei dem 9 Arbeiter unter Erdmassen begraben wurden und starben, Ermittlungen wegen "fahrlässiger Tötung und Körperverletzung" sowie "fahrlässiger Umweltverschmutzung" eingeleitet hatte.
In der Entscheidung wurde dargelegt, dass während des laufenden Ermittlungsverfahrens bei der Staatsanwaltschaft zu verschiedenen Zeitpunkten Strafanzeigen gegen Beamte eingegangen seien, mit dem Vorwurf, sie hätten "keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen und den Betrieb des Unternehmens zugelassen". Es wurde betont, dass die unmittelbar nach dem Vorfall beauftragten Staatsanwälte umfassende Untersuchungen durchgeführt hätten.
In der Entscheidung, in der auch auf den am 22. November bei der Staatsanwaltschaft eingereichten Sachverständigenbericht und dessen Abschnitt zur UVP verwiesen wurde, hieß es dazu:
"In dem am 22. November 2024 bei unserer Staatsanwaltschaft eingereichten Sachverständigenbericht wurde zusammenfassend die Auffassung vertreten, dass die Beamten des Ministeriums für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel, die den UVP-Bericht genehmigt und/oder unterzeichnet haben, keine Schuld am Eintreten des Arbeitsunfalls sowie an den daraus resultierenden Todesfällen, Verletzungen und der Umweltverschmutzung tragen."
Die Staatsanwaltschaft entschied, das Verfahren gegen die Beamten des Ministeriums für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel, die den UVP-Bericht genehmigt oder unterzeichnet hatten, einzustellen, da die Tatbestandsmerkmale der ihnen zur Last gelegten Straftaten nicht erfüllt seien.
Bei dem Erdrutsch, der sich am 13. Februar auf dem Goldminengelände im Landkreis İliç in Erzincan ereignete, waren 9 Arbeiter unter Erdmassen begraben worden; die Leichen der Arbeiter konnten infolge der durchgeführten Arbeiten zu unterschiedlichen Zeitpunkten geborgen werden.