Achtung beim Zigarettenkauf mit Kreditkarte! Sanktionen für Zusatzgebühren

Der türkische Handwerks- und Gewerbeverband (TESK) ist gegen Betriebe vorgegangen, die von Kunden beim Kauf von Zigaretten mit Kreditkarte zusätzliche Gebühren verlangen. In einem Rundschreiben, das sich auf Erklärungen des Handelsministeriums sowie des Ministeriums für Finanzen und Schatzwesen stützt, wurde betont, dass es Unternehmen untersagt ist, für die Nutzung von Kreditkarten Aufschläge zu erheben. Es wurde darauf hingewiesen, dass Verträge von Betrieben, die solche Praktiken anwenden, gekündigt werden und diese mit Sanktionen rechnen müssen.

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Der türkische Handwerks- und Gewerbeverband (TESK) ist aufgrund von Beschwerden über Betriebe, die in letzter Zeit von Kunden beim Kauf von Zigaretten mit Kreditkarte zusätzliche Gebühren verlangten, aktiv geworden. Der TESK erklärte, dass diese Situation die Bürger benachteilige und zu unlauterem Wettbewerb unter den Gewerbetreibenden führe, und veröffentlichte ein entsprechendes Rundschreiben.

MINISTERIEN: GEBÜHRENFORDERUNG IST GESETZWIDRIG

In dem Rundschreiben, das auf offiziellen Erklärungen nach einer Anfrage des TESK an das Handelsministerium sowie das Ministerium für Finanzen und Schatzwesen basiert, wurde ausdrücklich klargestellt, dass Unternehmen für die Nutzung von Kreditkarten keine zusätzlichen Provisionen oder Servicegebühren verlangen dürfen.

In dem Rundschreiben wurde daran erinnert, dass bei Feststellung einer solchen Praxis der Vertrag des Unternehmens mit der Bank gekündigt wird und für ein Jahr kein neuer Vertrag abgeschlossen werden kann.

Dem Rundschreiben zufolge ist es nicht möglich, den Preisen von Tabakwaren eine „Servicegebühr“ hinzuzufügen, da für den Verkauf dieser Produkte eine spezielle Besteuerungsgrundlage gilt. Sollte jedoch eine zusätzliche Dienstleistung erbracht werden, wurde darauf hingewiesen, dass für diese Dienstleistung in den auszustellenden Dokumenten die Mehrwertsteuer berechnet und deklariert werden muss.