Änderung am 'Zwangsverwalter'-Artikel im 8. Justizpaket

Der Artikel im 8. Justizpaket, der die Ernennung des Einlagensicherungsfonds (TMSF) zum Zwangsverwalter vorsah, wurde aus dem Gesetzentwurf gestrichen, der dem Plenum der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) vorlag.

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Die Beratungen zum Gesetzentwurf über Änderungen des Strafprozessrechts und einiger anderer Gesetze sowie des Gesetzesdekrets Nr. 659, bekannt als 8. Justizpaket, werden im Plenum der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) fortgesetzt.

Während der Beratungen wurde ein Änderungsantrag zu einem Artikel des Entwurfs eingereicht.

Demnach wurde die Bestimmung, die vorsah, dass "im Falle einer Entscheidung der Justizbehörden zur Ernennung eines Zwangsverwalters bei begründetem Verdacht auf Geldwäsche, Beteiligung an bewaffneten Organisationen, Waffenlieferung an bewaffnete Organisationen oder Terrorismusfinanzierung im Rahmen der Aktivitäten eines Unternehmens, der Einlagensicherungsfonds (TMSF) für einen Zeitraum von 5 Jahren ab Inkrafttreten dieser Regelung als Zwangsverwalter bestellt werden kann", aus dem Entwurfstext gestrichen.