Änderung beim Schengen-Visum! Tritt am 1. März in Kraft
Die deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei haben Änderungen bei Schengen-Visa angekündigt.
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In einer Mitteilung der deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei wurde bekannt gegeben, dass das Terminsystem ab dem 18. März geändert wird. Der Erklärung zufolge wird der Terminvergabeprozess ab dem 18. März in zwei Schritten erfolgen.
NEUE REGISTRIERUNGSOPTION TRITT AB DEM 1. MÄRZ IN KRAFT
In der Erklärung wurde darauf hingewiesen, dass Antragsteller sich in der ersten Phase in die Terminwarteliste eintragen und eine entsprechende Bestätigungs-E-Mail erhalten müssen.
Im zweiten Schritt ist der Erhalt der Terminbenachrichtigung erforderlich, die für die Übermittlung des Visumantrags über den externen Dienstleister iDATA notwendig ist.
Die Termine werden ausschließlich in chronologischer Reihenfolge der Terminregistrierungen vergeben. Es wurde erklärt, dass zeitaufwendige Suchen nach verfügbaren Terminen damit der Vergangenheit angehören.
Im weiteren Verlauf der Erklärung wurde mitgeteilt, dass diese neue Registrierungsoption ab dem 1. März 2024 in Kraft tritt.
WAS BEI DER BEANTRAGUNG EINES SCHENGEN-VISUMS ZU BEACHTEN IST
Die Punkte, die bei der Terminvereinbarung für ein Schengen-Visum zu beachten sind, wurden wie folgt aufgelistet: