Änderung betrifft alle Katzen- und Hundebesitzer: Im Amtsblatt veröffentlicht

Die Verordnung zur Kennzeichnung von Katzen, Hunden und Frettchen wurde geändert. Die Neuerung wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

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Die Änderung der Verordnung zur Kennzeichnung von Katzen, Hunden und Frettchen wurde im Amtsblatt veröffentlicht. In der Verordnung wurde der Begriff „Tierheim“ (barınak) durch „Tierpflegeheim“ (hayvan bakımevi) ersetzt. Diese Änderung erfolgte im Einklang mit dem Tierschutzgesetz, das vorsieht, dass „Tierheime“ von den Kommunen als „Tierpflegeheime“ umbenannt werden. 

Gemäß der Änderung in der Verordnung ist die Kommunalverwaltung dafür zuständig, befugt und verantwortlich, dass Katzen und Hunde, die von natürlichen oder juristischen Personen sowie privaten Tierlebensräumen aus Tierpflegeheimen adoptiert werden, durch den verantwortlichen Tierarzt im Registrierungssystem des Ministeriums erfasst und ein Tierpass erstellt wird. 

Private Tierlebensräume sind dafür verantwortlich, den Tod oder das Verschwinden von Haustieren, die sie aus Tierpflegeheimen adoptiert haben, innerhalb der vorgeschriebenen Frist der Provinz- oder Bezirksdirektion zu melden.

Demnach müssen alle Katzen- und Hundebesitzer ihre Tiere jeden Alters bis spätestens zum 31. Dezember 2025 kennzeichnen und registrieren lassen. Vor dieser Änderung war der Prozess der Mikrochippung im Jahr 2022 ausgelaufen.

Der Inhaber eines privaten Tierlebensraums ist für alle negativen Folgen und Fehler verantwortlich, die durch die Nichterfüllung der in der Verordnung festgelegten Verpflichtungen oder durch unvollständige bzw. fehlerhafte Erklärungen entstehen. 

Inhaber privater Tierlebensräume sind für die gesamte Pflege und Ernährung der Haustiere verantwortlich; sie dürfen die Haustiere weder aussetzen noch weitervermitteln und dürfen im privaten Tierlebensraum nicht mehr Tiere halten, als in der vom Ministerium erteilten Genehmigung festgelegt ist.

Der Mikrochip wird unter die Haut zwischen die beiden Schulterblätter oder auf der linken Seite des Halses nahe dem Ohr appliziert; bei Rassen mit genetischer Veranlagung zu Wirbelsäulenerkrankungen kann er auch unter die Haut am rechten Hinterbein, linken Hinterbein oder im Brustbeinbereich eingesetzt werden. 

Werden herrenlose Tiere von Tierpflegeheimen an natürliche oder juristische Personen sowie private Tierlebensräume übergeben, ist ein Formular zur Übernahme herrenloser Tiere auszufüllen. Der zuständige Tierarzt der Kommunalverwaltung muss innerhalb von spätestens zehn Tagen ab dem Datum der Adoption einen neuen Pass ausstellen und das Tier in der Datenbank registrieren.

Bei Bedarf kann das Ministerium vom Haustierbesitzer zusätzliche Informationen und Dokumente anfordern. 

Im Falle des Todes eines registrierten Haustieres muss der Besitzer dies innerhalb von 30 Tagen, im Falle des Verschwindens innerhalb von 7 Tagen der Provinz- oder Bezirksdirektion oder den vom Ministerium autorisierten Institutionen/Organisationen, natürlichen oder juristischen Personen melden.

Der Status des Haustieres wird vom zuständigen Tierarzt oder vom in der Provinz- oder Bezirksdirektion tätigen veterinärmedizinischen Gesundheitstechniker in die Datenbank eingetragen. 

Alle Katzen- und Hundebesitzer müssen sich mit einer Erklärung an die Provinz- oder Bezirksdirektion oder die vom Ministerium autorisierten Institutionen/Organisationen, natürlichen oder juristischen Personen wenden, um ihre Tiere jeden Alters bis spätestens zum 31. Dezember 2025 kennzeichnen und registrieren zu lassen.