Änderung der Verordnung über das Studium von Militärstudenten: Verbot für Hochschulwechsel eingeführt
Laut einer im Amtsblatt vom 15. März veröffentlichten Entscheidung hat das Verteidigungsministerium eine bemerkenswerte Änderung an der Verordnung vorgenommen, die das Studium von Militärstudenten regelt.
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Die Entscheidung, dass Militärstudenten an ihrer Fakultät oder Hochschule keinen Hochschulwechsel mehr vornehmen und ihre Fachbereiche nicht mehr ändern können, wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Der entsprechende Beschluss des Ministeriums mit dem Titel "Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Militärstudentenkommando der Fakultäten und Hochschulen sowie über die aus Fakultäten und Hochschulen hervorgehenden Offiziere und Unteroffiziere" wurde im Amtsblatt publiziert.
MILITÄRSCHÜLER KÖNNEN KEINEN HOCHSCHULWECHSEL MEHR VORNEHMEN
Mit der genannten Regelung wurde Militärstudenten untersagt, ihre Studiengänge oder ihre Hochschuleinrichtungen zu wechseln.
Nach dieser Entscheidung sind die Studenten verpflichtet, ihr Studium im Namen und auf Rechnung des Verteidigungsministeriums abzuschließen.
Andererseits wird das Abschlussdatum der Militärstudenten, die an Fakultäten oder Hochschulen studieren, als Datum ihrer Ernennung zum Leutnant anerkannt.