Änderung der Verordnung über Schulbusse
Die vom Innenministerium erlassene Verordnung zur Änderung der Verordnung über Schulbusse wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
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Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über Schulbusse wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist in Kraft getreten.
Demnach dürfen Fahrzeuge, die die Altersvoraussetzungen für den Einsatz als Schulbus erfüllen, bei denen diese Voraussetzung jedoch während der Vertragslaufzeit entfällt, bis zum Ende des laufenden Schuljahres weiterhin eingesetzt werden.
Fahrer von Schulbussen müssen über einen Führerschein der Klasse D mit mindestens 2 Jahren oder der Klasse D1 mit mindestens 5 Jahren Fahrpraxis verfügen. Sofern dies durch das Verkehrs-Koordinationszentrum (UKOME) in Provinzen mit Metropolverwaltung oder durch die Provinz-Verkehrskommission in anderen Provinzen vorgeschrieben wird, ist im Rahmen des Gesetzes über einige Regelungen zur Berufsbildungsbehörde ein Berufsbefähigungsnachweis erforderlich.
Die Anforderungen an Schulbusse, über Innen- und Außenkameras zur Überwachung aller Sitzplätze sowie über ein Aufzeichnungsgerät mit einer Speicherkapazität von mindestens 30 Tagen zu verfügen, sowie die Vorschrift, dass außer transparentem Glas keine anderen Scheiben verwendet werden dürfen, gelten für Modelle des Jahres 2017 und älter erst ab der ersten periodischen Inspektion nach dem 1. März 2025.