Änderung des Tierschutzgesetzes ist in Kraft getreten
Das Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes, das 17 Artikel umfasst, in der Öffentlichkeit zu 'Euthanasie'-Debatten führte und von der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) verabschiedet wurde, ist seit dem 2. August in Kraft.
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Das 17 Artikel umfassende „Gesetz Nr. 160 zur Änderung des Tierschutzgesetzes“, das in der Öffentlichkeit für Empörung und 'Euthanasie'-Debatten sorgte und am 30. Juli in der Abstimmung der TBMM-Generalversammlung verabschiedet wurde, ist mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft getreten.
Nach der Annahme des Entwurfs durch die TBMM ist das „Gesetz Nr. 7527 zur Änderung des Tierschutzgesetzes“ ab dieser Nacht (2. August) in Kraft getreten.
WAS BEINHALTET DIE NEUE REGELUNG FÜR STRASSENTIERE?
Der 17 Artikel umfassende „Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes Nr. 160“, der in der Öffentlichkeit für Empörung und 'Euthanasie'-Debatten sorgte, wurde nach zweitägigen, insgesamt 28 Stunden dauernden Beratungen in der TBMM-Generalversammlung mit den Stimmen von AKP und MHP verabschiedet. Der Entwurf wurde am 30. Juli in den frühen Morgenstunden mit 273 'Ja'-Stimmen gegen 224 'Nein'-Stimmen angenommen.
Mit dem Entwurf wird das Tierschutzgesetz geändert. Demnach wird den Zielen des Gesetzes der Ausdruck „unter Berücksichtigung der Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt“ hinzugefügt.
Bei den Arbeiten zu herrenlosen Tieren werden die Begriffe „Tier mit Besitzer“ und „herrenloses Tier“ klar definiert, da für die Einstufung von Katzen und Hunden als Tiere mit Besitzer eine Registrierung in der Datenbank des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft gemäß dem Gesetz über Veterinärdienste, Pflanzengesundheit, Lebensmittel und Futtermittel erforderlich ist.