Änderungen bei den Mindestreserven durch die Zentralbank

Die Zentralbank der Republik Türkei (TCMB) hat Änderungen an den auf dem Kreditwachstum basierenden Mindestreserveanforderungen vorgenommen.

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Die Zentralbank hat Änderungen an den Mindestreserven vorgenommen.

In einer diesbezüglichen Erklärung der Zentralbank hieß es: „Die Zentralbank der Republik Türkei hat Änderungen an der auf dem Kreditwachstum basierenden Mindestreserveanwendung vorgenommen, um sicherzustellen, dass das Kreditwachstum und die Kreditstruktur im Einklang mit dem Desinflationspfad verlaufen.

In diesem Zusammenhang wurde die monatliche Wachstumsgrenze für gewerbliche Fremdwährungskredite von 1,5 Prozent auf 1 Prozent gesenkt.“

Darüber hinaus wurde die monatliche Wachstumsgrenze für gewerbliche Kredite in Türkischer Lira für KMU-Kredite auf 2,5 Prozent und für sonstige gewerbliche Kredite auf 1,5 Prozent festgelegt.

Es wurde beschlossen, dass Kredite in Türkischer Lira, die KMU im Rahmen der Nachhaltigkeit mit Unterstützung der KOSGEB oder mit Mitteln internationaler Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen gewährt werden, von der Kreditwachstumsgrenze ausgenommen werden.