Ära der Gleichberechtigung bei den Nachnamen verheirateter Frauen beginnt

Die Regelung, die vorsah, dass eine Frau nach der Eheschließung den Nachnamen ihres Ehemannes annimmt, tritt am 28. Januar außer Kraft. Gemäß der Entscheidung des Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2023, die diese Regelung aufhob, können verheiratete Frauen künftig ihren eigenen Nachnamen behalten.

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Die Aufhebung der Regelung, die vorsah, dass eine Frau nach der Eheschließung den Nachnamen ihres Ehemannes annimmt, tritt gemäß der Entscheidung des Verfassungsgerichts am 28. Januar in Kraft.

Das Gericht hob Artikel 187 des türkischen Zivilgesetzbuches auf, der die Bestimmung enthielt, dass "die Frau nach der Eheschließung den Namen des Ehemannes annimmt", und forderte die Große Nationalversammlung der Türkei (TBMM) dazu auf, "eine neue Regelung im Einklang mit der Gleichstellung von Mann und Frau" zu treffen.

Die vom Gericht für das Inkrafttreten der Entscheidung, die am 28. April 2023 im Amtsblatt (Resmi Gazete) veröffentlicht wurde, festgelegte Frist von 9 Monaten endet am 28. Januar 2024. Es wurde bekannt, dass die TBMM die diesbezüglichen Regelungen im Rahmen eines neuen Justizpakets behandeln wird.

Nazan Moroğlu, Koordinatorin der Vereinigung der Frauenorganisationen in Istanbul und Dozentin an der juristischen Fakultät der MEF-Universität, äußerte sich dazu wie folgt: "Die Entscheidung des Verfassungsgerichts ist ein bedeutender Gewinn auf dem Weg zur Gleichstellung von Mann und Frau. Ich sehe sie als Ergebnis eines 25-jährigen Kampfes für Gleichberechtigung bei den Nachnamen."

Moroğlu erklärte, dass mit der Entscheidung des Verfassungsgerichts die Verpflichtung für Frauen entfällt, nach der Eheschließung ausschließlich den Namen ihres Ehemannes zu führen, und betonte, dass die TBMM neue Regelungen treffen müsse. Andernfalls, so wies sie darauf hin, werde für diejenigen, die am 29. Januar oder danach heiraten, eine rechtliche Unsicherheit entstehen.

Die Aufhebungsentscheidung des Verfassungsgerichts hatte aufgezeigt, dass zwischen verheirateten Frauen und Männern eine geschlechtsbasierte Ungleichbehandlung stattfindet. Das Gericht bewertete diesen Umstand als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und entschied, dass Frauen bei der Wahl ihres Nachnamens mehr Freiheit eingeräumt werden müsse. In diesem Sinne wurde betont, dass mit der Aufhebung des entsprechenden Artikels des türkischen Zivilgesetzbuches auch Änderungen an anderen Artikeln erforderlich seien.