AKP-Fraktionschef Güler zum Gesetz über Straßenhunde: „Einschläfern ist unvermeidlich“

Der AKP-Fraktionsvorsitzende Abdullah Güler hat Informationen zum Gesetzesentwurf über Straßenhunde gegeben, der ein „Einschläfern“ vorsieht. Güler erklärte, dass die Maßnahme im Gesetz als „Euthanasie“ definiert werde und dass öffentliche Verwalter sowie Tierärzte über diese Anwendung entscheiden würden.

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Der von der AKP vorbereitete Gesetzesentwurf zu Straßenhunden steht kurz vor dem Abschluss.

Der AKP-Fraktionsvorsitzende Abdullah Güler äußerte sich in einer Sendung von CNN Türk zu dem Gesetzesvorschlag, der voraussichtlich noch vor der Sommerpause der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) im Juli dem Plenum vorgelegt werden soll. 

Güler behauptete, dass bei der Ausarbeitung des Gesetzes mit allen Teilen der Gesellschaft kommuniziert worden sei, und sagte: „Das wichtigste Thema wird die Kastration sein. Neben der Kastration müssen wir die Adoption fördern, das heißt, wir müssen unsere tierlieben Bürger zur Adoption ermutigen.“

„ES IST UNVERMEIDLICH“

Güler bestätigte, dass die Regelung auch das „Einschläfern“ beinhalten werde. Auf die Frage „Wird es ein Einschläfern geben?“ antwortete er mit „Es ist unvermeidlich“ und führte weiter aus:

„Es gibt Tiere, die gemäß dem Veterinärdienstgesetz Nr. 5996 ein gesellschaftliches Risiko darstellen, Tollwutrisiken bergen, krank sind, keine Möglichkeit zur Adoption bieten und Schwierigkeiten bei der Ernährung haben. Daher ist man verpflichtet, auch die Gesundheit der anderen Tiere im Tierheim zu schützen.“

„ES WIRD ALS EUTHANASIE BEZEICHNET“

Güler betonte, dass der Begriff im Gesetz „Euthanasie“ lauten werde, und sagte: „Es gibt Kälte, Hunger, Angriffe und Krankheiten; unsere Tiere müssen in einen sicheren Bereich gebracht werden. Die Straßen müssen sicher werden. Diese Hunde müssen unbedingt eingesammelt werden. Und sie müssen in qualifizierte Tierheime mit hohem Standard gebracht werden.“

WER WIRD ENTSCHEIDEN?

Auf die Frage „Wer wird über die Euthanasie eines Hundes entscheiden, der in ein Tierheim aufgenommen wurde?“, erklärte Güler: „Sie richten diese Orte unter der Kontrolle von Tierärzten ein. Dies sind Angelegenheiten, die unter der Aufsicht unserer Ärzte entschieden werden. 

Es gibt Hunde, die an Tollwut oder ansteckenden Krankheiten leiden, eine erhöhte Aggressivität aufweisen und in einem Maße verwildert sind, dass sie nicht mehr rehabilitiert werden können. Die Feststellung und Entscheidung darüber wird natürlich bei den leitenden Tierärzten und den öffentlichen Verwaltern im Tierheim liegen.“