AKP-Quellen äußern sich zu umstrittener Neuregelung
Im 9. Justizpaket, das die AKP dem türkischen Parlament vorlegen will, wird die Definition von „Spionage“ geändert. Handlungen wie Entführung oder das Sammeln von Dokumenten und Informationen, die derzeit als „gewöhnliche Straftaten“ gelten, werden als Spionage gewertet, wenn sie im Auftrag eines anderen Landes begangen werden.
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Die AKP plant, im Rahmen des 9. Justizpakets, das nach dem Feiertag dem Parlament vorgelegt werden soll, Definitionen und strafrechtliche Regelungen für Personen einzuführen, die in der Türkei kriminelle Aktivitäten zugunsten ausländischer Staaten oder Geheimdienste ausüben.
Mit diesem Paket sollen Spionageaktivitäten klar definiert und der Rahmen für die Strafen bei solchen Delikten festgelegt werden.
Wie Yücel Kayaoğlu von der Türkiye Gazetesi berichtet, gaben AKP-Quellen Informationen zu der umstrittenen Regelung: „Wenn in der Türkei Straftaten wie Mord, Entführung, das Sammeln von Dokumenten und Informationen oder Raub im Auftrag eines anderen Landes oder von Geheimdienstorganisationen begangen werden, wird dafür eine Strafe verhängt.
Nach geltendem Recht wird bei einer Entführung beispielsweise nur die gewöhnliche Straftat bestraft. Mit dem neuen Paket wird diese Tat, wenn sie auf Anweisung eines Geheimdienstes oder eines Landes begangen wurde, als Spionage eingestuft und entsprechend bestraft.
Eine Definition von ‚Einflussagentur‘, wie sie behauptet wird, gibt es hier nicht. Die geführten Diskussionen basieren auf dem Beispiel Georgiens. Dieses Beispiel hat keine Ähnlichkeit mit der Regelung im Paket. Eine Definition, die Verbote für die Presse oder soziale Medien vorsieht oder jemanden, der seine Meinung äußert, als Einflussagenten einstuft, ist im Paket nicht enthalten“, hieß es.
WAS BRINGT DIE NEUREGELUNG?
AKP-Quellen kündigten wichtige Änderungen im türkischen Strafgesetzbuch an.
Mit den neuen Regelungen werden die strafrechtlichen Sanktionen gegen Personen verschärft, die in der Türkei im Auftrag ausländischer Staaten oder Organisationen Straftaten begehen.
Insbesondere für Personen, die Informationen sammeln oder sammeln lassen, die die Sicherheit oder die politischen Interessen des Staates schädigen, ist eine Freiheitsstrafe von 3 bis 7 Jahren vorgesehen. Zudem werden diejenigen, die solche Handlungen begehen, zusätzlich zu den anderen begangenen Straftaten separat bestraft.
Rechtsexperten weisen darauf hin, dass diese Regelung auch für diejenigen gilt, die auf Anweisung ausländischer Geheimdienste Straftaten begehen. In Kriegszeiten können die Strafen für diese Delikte auf 8 bis 12 Jahre steigen.
Bei Straftaten, die von Mitarbeitern in Institutionen und Organisationen von strategischer Bedeutung begangen werden, werden die Strafen verdoppelt.