Akte zu Özgür Özel und 5 Abgeordneten nach Ankara geschickt!

Die Generalstaatsanwaltschaft Antalya hat sich im Fall um Vorwürfe der Geldforderung und -übergabe im Zusammenhang mit dem Prozess zur Kandidatur für das Amt des Oberbürgermeisters von Antalya vor den Kommunalwahlen 2024 für unzuständig erklärt. Die Akte zu CHP-Parteichef Özgür Özel und fünf weiteren Abgeordneten wurde an die Generalstaatsanwaltschaft Ankara übermittelt.

12punto

Die Generalstaatsanwaltschaft Antalya hat sich im Fall um Vorwürfe der Geldforderung und -übergabe im Zusammenhang mit dem Prozess zur Kandidatur für das Amt des Oberbürgermeisters von Antalya vor den Kommunalwahlen 2024 für unzuständig erklärt.

Die Akte wurde an die Generalstaatsanwaltschaft Ankara überwiesen, damit dort ein Ermittlungsbericht (Fezleke) zu CHP-Parteichef Özgür Özel sowie zu Veli Ağbaba, Ali Mahir Başarır, Umut Akdoğan, Mustafa Erdem und Cavit Arı erstellt werden kann.

Es wurde mitgeteilt, dass die Ermittlungen gegen Personen, die keine Abgeordneten sind, sowie die diesbezüglichen Handlungen weiterhin durch die Generalstaatsanwaltschaft Antalya geführt werden.