Akte zur „absoluten Nichtigkeit“ beim CHP-Parteitag beim Kassationsgericht eingegangen: Prüfung auf die Zeit nach dem 1. September verschoben

Die Revisionsprüfung des Annullierungsbeschlusses zum 38. Ordentlichen Parteitag der CHP wird vor dem Kassationsgericht (Yargıtay) stattfinden. Die inhaltliche Prüfung wurde auf die Zeit nach der gerichtlichen Sommerpause vertagt.

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Das Revisionsverfahren bezüglich des Beschlusses zur „absoluten Nichtigkeit“ des 38. Ordentlichen Parteitags der CHP hat die Stufe des Kassationsgerichts erreicht. Die Entscheidung der 36. Zivilkammer des Regionalgerichts Ankara ist zur Prüfung bei der 3. Zivilkammer des Kassationsgerichts eingegangen.

Es wurde mitgeteilt, dass die Registrierungs- und Verteilungsvorgänge der Akte zwar während der gerichtlichen Sommerpause durchgeführt werden können, eine inhaltliche Bewertung jedoch erst nach dem 1. September zu erwarten sei.

In dem betreffenden Fall hatte das Berufungsgericht die Annullierung des 38. Ordentlichen Parteitags der CHP aufgrund „absoluter Nichtigkeit“ beschlossen. Dem Beschluss zufolge wurden Özgür Özel und die Parteiführung vorsorglich ihres Amtes enthoben; es wurde entschieden, dass der Parteivorsitzende vor dem Parteitag, Kemal Kılıçdaroğlu, sowie die vorherigen Parteiorgane ihre Aufgaben weiterführen sollen.

WIE BEGANN DAS KLAGEVERFAHREN?

Die Klage wurde auf Antrag des ehemaligen Bürgermeisters der Stadt Hatay, Lütfü Savaş, und einiger Delegierter eingereicht. In dem Antrag wurde behauptet, dass beim 38. Ordentlichen Parteitag Geld an Delegierte verteilt wurde, damit diese ihre Stimmen zugunsten von Özgür Özel abgeben.

Im Gerichtsbeschluss wurden nicht nur der 38. Ordentliche Parteitag, sondern auch alle nach diesem Datum abgehaltenen außerordentlichen Parteitage, Satzungsänderungen und Regelungen zum Parteiprogramm von Anfang an für ungültig erklärt.

Der Antrag der Führung um Özgür Özel auf „vollständige Rechtswidrigkeit“ bei der Hohen Wahlbehörde (YSK) wurde im Juni 2026 mit der Begründung abgelehnt, dass die YSK nicht befugt sei, Entscheidungen der ordentlichen Gerichtsbarkeit zu überprüfen. Die endgültige Bewertung im Revisionsverfahren wird die 3. Zivilkammer des Kassationsgerichts vornehmen.