Aktionsverbot an der Hacettepe-Universität!
Das Rektorat der Hacettepe-Universität hat unter Berufung auf das bis zum 25. März geltende Verbot des Gouverneursamts von Ankara angekündigt, dass alle Aktionen und Erklärungen innerhalb der Universität untersagt sind.
12punto
Das Rektorat der Hacettepe-Universität hat bekannt gegeben, dass auf dem Universitätscampus bis zum 25. März alle Aktivitäten, einschließlich des Verteilens von Flugblättern, des Aufhängens von Plakaten sowie anderer Aktionen und Erklärungen, verboten sind.
In dem vom Rektorat versandten Schreiben wurde betont, dass auch das Aufhängen von Transparenten und Plakaten, das Verteilen von Flugblättern sowie das Aufstellen von Ständen untersagt sind.
BILDUNGS- UND GESUNDHEITSDIENSTLEISTUNGEN WERDEN FORTGESETZT
Heute wurde zudem den Dekanaten und Direktionen der Hacettepe-Universität mitgeteilt, dass die Bildungs- und Lehrveranstaltungen sowie die Gesundheitsdienste fortgesetzt werden.
WAS WAR GESCHEHEN?
Der Präsident des türkischen Städte- und Gemeindebundes (TBB) und Präsidentschaftsvorwahlkandidat der CHP, der Bürgermeister der Stadt Istanbul (İBB), Ekrem İmamoğlu, wurde am 19. März im Rahmen der gegen die Stadtverwaltung von Istanbul (İBB) geführten Ermittlungen wegen „Terrorismus“ und „Korruption“ festgenommen und am 22. März abends dem Justizpalast Çağlayan vorgeführt, wo er am Mittag des 23. März inhaftiert wurde. İmamoğlu wurde im Rahmen der gegen die İBB geführten Ermittlungen wegen „Korruption“ aufgrund der Vorwürfe der „Manipulation von Ausschreibungen, Speicherung personenbezogener Daten, Bestechung und Bildung einer kriminellen Vereinigung“ inhaftiert und in das Silivri-Gefängnis gebracht.
Im Rahmen der „Terror“-Ermittlungen im Zusammenhang mit dem „Stadtkonsens“ wurde İmamoğlu ohne gerichtliche Auflagen freigelassen. In der Entscheidung des Gerichts wurde festgehalten, dass, da die Inhaftierung von İmamoğlu im Rahmen der wegen Korruptionsvorwürfen geführten Ermittlungen beschlossen wurde, zum jetzigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit für eine Inhaftierungsmaßnahme bestehe, auch wenn ein dringender Tatverdacht vorliege.