Aktualisierung der 'Zahlungsfrist' durch die SGK
Die Sozialversicherungsanstalt (SGK) hat bekannt gegeben, dass aufgrund von Verzögerungen beim Zugriff auf einige Dienste innerhalb der Infrastruktur des Finanzautomatisierungssystems (MOSIP) die Zahlungsfrist für Schulden, deren Fälligkeit heute war, bis zum 7. April verlängert wurde.
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In der von der SGK veröffentlichten Erklärung heißt es: "Aufgrund von Aktualisierungsarbeiten an der Infrastruktur des Finanzautomatisierungssystems (MOSIP), über das die buchhalterischen Transaktionen der Anstalt abgewickelt werden, kam es zu Verzögerungen beim Zugriff auf einige Dienste.
Aufgrund der aufgetretenen Verzögerungen wurde die Zahlungsfrist für die laufenden Sozialversicherungsbeiträge, Restrukturierungs-/Ratenzahlungs-/6183-48-Artikel-Ratenzahlungsverbindlichkeiten, alle anderen Arten von Schulden sowie Schulden im Rahmen von Kreditaufnahmen (einschließlich derjenigen gemäß Gesetz Nr. 3201) und Wiederherstellungen gemäß dem Gesetz Nr. 5510 und den einschlägigen Gesetzen für Arbeitgeber, die versicherte Personen gemäß Artikel 4, Absatz 1, Buchstaben (a) und (c) des Gesetzes Nr. 5510 beschäftigen, sowie für Versicherte gemäß Artikel 4, Absatz 1, Buchstabe (b), andere Versicherte und allgemeine Krankenversicherte, deren Fälligkeitsdatum der 31.03.2026 war, bis zum 7. April 2026, 23:59 Uhr verlängert. Zahlungen, die bis zu diesem Datum erfolgen, gelten als innerhalb der gesetzlichen Frist geleistet. Es ist wichtig, die betreffenden Schulden bis zum genannten Datum zu begleichen, um weiterhin von Anreizen und Unterstützungen für Versicherungsbeiträge profitieren zu können, keine Verzugsstrafen oder Verzugszinsen aufgrund nicht fristgerecht gezahlter Beiträge zu riskieren und die Zahlungspläne für Restrukturierungen nicht zu verletzen."