Ali Yerlikaya gibt die Zerschlagung von 5 kriminellen Organisationen bei den Kuyu-5-Operationen bekannt
Innenminister Ali Yerlikaya gab bekannt, dass bei den in Hatay, Ankara, Çankırı und Konya durchgeführten „Kuyu-5“-Operationen 5 separate kriminelle Organisationen zerschlagen wurden. Infolge der Operationen wurden 57 Verdächtige festgenommen, darunter auch 4 Anführer.
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Innenminister Ali Yerlikaya informierte über seinen Social-Media-Account über die Kuyu-5-Operationen. Den Informationen zufolge, die Minister Yerlikaya über X teilte, wurden unter der Koordination der KOM-Direktion der Generaldirektion für Sicherheit sowie durch die KOM-Zweigstellen der Provinzpolizeidirektionen in Hatay, Ankara, Çankırı und Konya die „Kuyu-5“-Operationen durchgeführt. Bei den Operationen wurden 5 separate organisierte kriminelle Organisationen zerschlagen, deren Anführer Ömer Kartopu im Zentrum von Hatay, Ali Ak in Hatay-İskenderun, Alper Aksoy in Ankara, Recep Armağan in Çankırı und der inhaftierte Faris Çokkaynar in Konya waren. Nach Abschluss der Operationen wurden 57 Mitglieder der organisierten kriminellen Organisationen festgenommen, darunter auch 4 Anführer. Es wurde festgestellt, dass die Mitglieder der organisierten kriminellen Organisationen bewaffnete Angriffe auf rivalisierende kriminelle Gruppen verübten, mit denen sie in Revierkämpfe verwickelt waren; Kläger durch Schläge und Drohungen zu erpressen versuchten; Kläger unter Waffengewalt entführten und Lösegeld von deren Familien forderten; sich in Forderungsangelegenheiten zwischen Personen einmischten; Personen bedrohten, mit denen sie aufgrund von Drogenhandel verfeindet waren; Kläger durch unrechtmäßige Methoden zur Unterzeichnung von Schuldscheinen zwangen; durch Anwendung von Zwang und Gewalt Forderungen eintrieben und die Kläger daran hinderten, Anzeige zu erstatten; durch Wucher Kläger mit hohen Zinsen verschuldeten und diejenigen bedrohten, die ihre Schulden nicht begleichen konnten; Kunden in Industriegebieten betrogen und gegen widersprechende Kunden Zwang und Gewalt anwendeten sowie Drohungen und Beleidigungen aussprachen; und durch Drogen- und Waffenhandel unrechtmäßige Gewinne erzielten.