Alle Veranstaltungen in Bitlis für 15 Tage verboten
In einer Erklärung des Gouverneursamts von Bitlis wurde mitgeteilt, dass alle Veranstaltungen ab heute Nacht für einen Zeitraum von 15 Tagen untersagt sind.
İHA
In der Erklärung des Gouverneursamts heißt es: „Im Zusammenhang mit den Ereignissen und Entwicklungen nach den allgemeinen Kommunalwahlen vom Sonntag, dem 31. März 2024, die die nationale Agenda beschäftigen, ist zu beobachten, dass – wie an vielen anderen Orten auch – in unserer Provinz von einigen politischen Parteien, Gewerkschaften, Vereinen und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie Einzelpersonen Aktionen und Veranstaltungen wie Presseerklärungen, öffentliche Versammlungen, Demonstrationszüge, das Aufstellen von Ständen sowie die kollektive Verteilung von Flugblättern und Broschüren organisiert werden, um die Öffentlichkeit über bestimmte Themen aufzuklären und eine öffentliche Meinung zu bilden, was zu den unverzichtbaren Methoden der Rechtsverfolgung in einer demokratischen Gesellschaftsordnung gehört. Gleichzeitig ist jedoch festzustellen, dass diese Aktionen und Veranstaltungen häufig von Terrororganisationen sowie linken, marginalen und provokativen Gruppen als Aktionsform instrumentalisiert werden.“
In der Fortsetzung der Erklärung wurde angegeben, dass alle Veranstaltungen für 15 Tage verboten wurden, um Aktionen und Angriffe zu verhindern, die Sicherheit von Leben und Eigentum der Bürger zu gewährleisten, die Pläne von Terrororganisationen zu vereiteln sowie im Rahmen dessen die nationale Sicherheit, die öffentliche Ordnung und die allgemeine Gesundheit zu schützen, Straftaten vorzubeugen, die Grundrechte und Freiheiten sowie die Rechte und Freiheiten anderer zu wahren, die öffentliche Sicherheit aufrechtzuerhalten und die Ausbreitung von Gewalttaten zu verhindern.
In der Erklärung heißt es weiter: „Innerhalb der geografischen Grenzen von Bitlis wurde für den Zeitraum vom 03.04.2024, 00:01 Uhr, bis zum 17.04.2024, 23:59 Uhr (15 Tage), beschlossen, dass – mit Ausnahme der vom Gouverneursamt und den Bezirksverwaltungen genehmigten Veranstaltungen – Demonstrationszüge, öffentliche Versammlungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 2911 über Versammlungen und Demonstrationszüge untersagt sind. Zudem sind – ebenfalls mit Ausnahme der vom Gouverneursamt und den Bezirksverwaltungen genehmigten – Presseerklärungen, Sitzstreiks, Umfragen, das Aufstellen von Zelten und Ständen, die Durchführung von Unterschriftenaktionen, die Verteilung von Bekanntmachungen, Broschüren und Flugblättern sowie jede Art von Protestaktionen gemäß den Bestimmungen der Artikel 11 (a) und (c) des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442 für den genannten Zeitraum verboten. Darüber hinaus wurde entschieden, dass im selben Zeitraum Personen oder Gruppen, die voraussichtlich an rechtswidrigen Aktionen oder Veranstaltungen teilnehmen könnten, die sich auf die oben genannten oder ähnliche Themen beziehen, gemäß Artikel 11 (c) des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442 die Einreise in unsere Provinz und unsere Bezirke sowie die individuelle oder kollektive Ausreise aus diesen Gebieten untersagt wird, um die Teilnahme an jeglichen rechtswidrigen Aktionen oder Veranstaltungen zu verhindern, die aus unseren Bezirken oder benachbarten Provinzen individuell oder kollektiv oder unter Nutzung unseres Provinzgebiets initiiert werden könnten.“