Alle Veranstaltungen in der Stadt für 5 Tage untersagt
Das Gouverneursamt von Van hat alle Aktionen und Veranstaltungen in der Stadt für den Zeitraum vom 9. bis 13. Oktober 2024 verboten. In der Erklärung wurde mitgeteilt, dass die Verbote zur Terrorprävention sowie zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erlassen wurden. Jegliche Form von Protesten und Versammlungen ist untersagt.
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Das Gouverneursamt von Van hat angekündigt, dass bestimmte Aktionen und Veranstaltungen in der Stadt für einen Zeitraum von 5 Tagen verboten sind.
In der Erklärung des Gouverneursamts von Van hieß es: „Um Aktionen und Angriffe zu verhindern, die nach unserer Einschätzung die in unserer Verfassung und den Gesetzen vorgesehenen Bedingungen für Einschränkungen und Verbote direkt und offensichtlich erfüllen, um die Sicherheit von Leben und Eigentum unserer Bürger zu gewährleisten, die Pläne von Terrororganisationen zu vereiteln und in diesem Zusammenhang die nationale Sicherheit zu wahren, die öffentliche Ordnung und die allgemeine Gesundheit zu schützen, Straftaten vorzubeugen, die Grundrechte und Freiheiten sowie die Rechte und Freiheiten anderer zu sichern, die allgemeine öffentliche Sicherheit aufrechtzuerhalten und die Ausbreitung von Gewalt zu verhindern, wurden innerhalb der geografischen Grenzen der Provinz Van für den Zeitraum vom 09.10.2024 bis zum 13.10.2024 für 5 Tage – mit Ausnahme der vom Gouverneursamt und den Bezirksverwaltungen genehmigten Veranstaltungen – gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 2911 über Versammlungen und Demonstrationszüge folgende Aktivitäten untersagt: Demonstrationszüge, Versammlungen unter freiem Himmel und in geschlossenen Räumen, Presseerklärungen, Sitzstreiks, Umfragen, das Aufstellen/Eröffnen von Zelten und Ständen, die Durchführung von Unterschriftenaktionen, das Verteilen von Flugblättern, Broschüren und Handzetteln sowie jede Art von Protestaktionen. Dies erfolgt im Einklang mit den einschlägigen Artikeln des Gesetzes Nr. 2911 über Versammlungen und Demonstrationszüge sowie des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442. Um zu verhindern, dass Personen oder Gruppen, die voraussichtlich an rechtswidrigen Aktionen oder Veranstaltungen teilnehmen könnten, zwischen den genannten Daten aus unseren Bezirken oder benachbarten Provinzen individuell oder in Gruppen anreisen oder unsere Provinz als Transitroute nutzen, wurde gemäß den Bestimmungen von Artikel 11 Absatz (c) des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442 beschlossen, die Ein- und Ausreise in unsere Provinz und unsere Bezirke sowie die Nutzung unserer Provinz als Transitroute für Personen, die aus anderen Provinzen zu den genannten Zwecken anreisen, nicht zu gestatten.“