Altersgrenze von 35 Jahren im Justizministerium aufgehoben
Im Justizministerium gab es eine wichtige Änderung bei der Einstellung von Beamten: Die Altersgrenze von 35 Jahren wurde abgeschafft. Gemäß der neuen Regelung gilt bei der Einstellung von Beamten nun nur noch die Altersvorgabe des Beamtengesetzes Nr. 657.
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Für die Einstellung von Beamten im Justizministerium wurde eine neue Regelung getroffen. Die bisher geltende Altersgrenze von 35 Jahren für das Ministerium wurde aufgehoben.
ALTERSGRENZE VON 35 JAHREN AUFGEHOBEN
Die entsprechende Verordnung mit dem Titel "Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beamtenprüfungen, Ernennungen und Versetzungen des Justizministeriums" wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist in Kraft getreten.
Justizminister Yılmaz Tunç erklärte in einer Stellungnahme auf seinem Social-Media-Konto zu der Verordnung, dass man umfassende Änderungen an der Verordnung vorgenommen habe, um die Personalstruktur der Justizbehörden fairer, transparenter und zeitgemäßer zu gestalten.
Tunç teilte mit, dass mit der Verordnung die für die Einstellung von Beamten erforderliche Altersgrenze von 35 Jahren aufgehoben wurde und nun die Altersvorgabe des Beamtengesetzes Nr. 657 als Grundlage dienen werde.
NEUERUNGEN BEI MINISTERIELLEN EINSTELLUNGEN
Tunç erläuterte, dass Stellen für Physiotherapeuten und Gebärdensprachdolmetscher in das Ministerium aufgenommen und die Ernennungsbedingungen festgelegt wurden. Zudem seien Revisionen vorgenommen worden, um die inhaltliche Kohärenz bei der praktischen Prüfung für Gerichtsschreiber zu erhöhen.
Tunç erklärte weiter, dass auch die Altersgrenze von 30 Jahren für die Einstellung von Wach- und Sicherheitspersonal aufgehoben wurde, und fügte hinzu:
"Für die Stellen als Gerichtsschreiber, Gerichtsvollzieher, Gefängnisschreiber sowie Vollzugs- und Wachbeamte wurde ein Vorrangrecht mit Kontingenten für Absolventen der entsprechenden Fachbereiche eingeführt. Die KPSS-Punktzahlen für Abiturienten, Absolventen von zweijährigen Hochschulstudiengängen und Bachelor-Absolventen werden unabhängig voneinander bewertet; ein Vergleich zwischen den Punktzahlen verschiedener Niveaus findet nicht statt. Die Rotationsbestimmungen, die für Stellen mit obligatorischer Versetzung nicht umgesetzt wurden, sind aufgehoben worden. Anträge auf freiwillige Versetzung des Personals werden mindestens einmal jährlich entgegengenommen."
Minister Tunç wünschte, dass die Verordnung für die Justizbehörden von Nutzen sein möge.