Änderung der E-Scooter-Verordnung im Amtsblatt veröffentlicht

An der E-Scooter-Verordnung wurden verschiedene Anpassungen vorgenommen. Den im Amtsblatt veröffentlichten Änderungen zufolge wurden neue Bestimmungen zu Themen wie Geofencing, Datenaustausch, Genehmigungsfristen, der Verpflichtung zu einem Callcenter sowie Anforderungen an die lokale Produktion eingeführt.

12punto

Mit der vorgenommenen Änderung wurde die Definition von „Geofencing“ in die Verordnung aufgenommen. Im Rahmen des Geofencing wird der Zugang zu bestimmten Bereichen oder die dort möglichen Handlungen softwaregestützt geregelt. über seingeschränkt.

Die Verpflichtung für Inhaber von Genehmigungsurkunden, Serien-, Kennzeichen- und ID-Nummern sowie Standortdaten der E-Scooter in das U-Net-System einzupflegen, wurde verstärkt. Demnach müssen die Standorte der E-Scooter, deren Fahrt begonnen hat, alle 3 Minuten, die Standorte der E-Scooter, deren Fahrt beendet wurde, spätestens innerhalb von 10 Minuten, und die FJede Bewegung außerhalb der Stadtgrenzen wird sofort gemeldet. Gemäß derVerordnungmüssendieBetreiber monatlichregelmäßig Unfall- und Beschwerdedaten an U-Net übermitteln.

Die den E-Scooter-Betreibern erteilten GenehmigungsfristenDie Laufzeit wurde auf 2 Jahre festgelegt. Sollte nach Ablauf der Frist kein neuer Antrag vorliegen, kann die Genehmigung unter der Bedingung der Zahlung der Geb ühr um ein weiteres Jahr verlängert werden.Unternehmen müssen die Gesamtzahl der genehmigten E-Scooter in einem Bezirk oder einer Region

begrenzen.Die Betreiber sind verpflichtet, die Anzahl der E-Scooter gemäß den festgelegten Quoten einzuhalten.mindestens 70 Prozent derWärme (im ZeitraumNovember bis Februar40 Prozent) und nicht mehr als 130 Prozent davonvorhalten dürfen.

Die Unternehmen müssen einrund um die Uhr an 7 Tagen erreichbares Callcenteroder eine Einrichtung mit gleicher Funktioneine mobile Applikation bereitzustellen, wurdezur Pflicht gemacht. In den mobilen Anwendungen müssen Informationen wie der Standort des Scooters, der Ladestatus, die geschätzte Reichweite, Verbotsbereiche (Geofencing -Karte),aktuelle Preisinformationen sowie ein Vergleich des CO2-Fußabdrucksin einer Benutzeroberfläche angezeigt werden.werden obligatorisch sein.

Die Unternehmen müssen mindestens30 Prozent der E-Scooter, die sie für den Dienst bereitstellen,gemäß dem Kommuniqué des Ministeriums für Industrie und Technologienach den Standards des TürkischenNormungsinstituts(TSE)zertifizierten lokalen Produkten beziehen. von den Herstellern beziehen. Diese Bestimmung tritt am 1. Juli 2026 in Kraft.