Änderung der Kleiderordnung für Schüler im Amtsblatt veröffentlicht
Die Verordnung zur Änderung der Kleiderordnung für Schüler an Einrichtungen des Bildungsministeriums wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
İHA
Mit der im Amtsblatt veröffentlichten Änderung wird die Schulkleidung für Schüler an Grund-, Mittel- und weiterführenden Schulen von der Schulleitung festgelegt, wobei die Meinung des Vorstands des Elternbeirats sowie der Lehrkräfte in der Lehrerkonferenz zu Beginn des zweiten Halbjahres eingeholt wird. Dabei darf die Kleidung keine einschränkenden Details wie spezielle Symbole, Aufdrucke oder Muster aufweisen.
Das Bild der festgelegten Schulkleidung wird auf der Website der Schule veröffentlicht.
Die festgelegte Schulkleidung darf für einen Zeitraum von 4 Schuljahren nicht geändert werden. Bei einer Änderung der Schulkleidung können Schüler in den Zwischenklassen ihre bisherige Schulkleidung so lange weiter tragen, bis sie in die nächste Bildungsstufe wechseln.
KEINE ANSCHAFFUNG SPEZIELLER KLEIDUNG
Die festgelegte Schulkleidung muss im Einklang mit den allgemeinen und besonderen Zielen sowie den Grundprinzipien des Gesetzes Nr. 1739 wirtschaftlich, schlicht, zweckmäßig, leicht zu beschaffen und pädagogisch angemessen sein.
Für besondere Tage, Wochen und Feierlichkeiten sowie für Aktivitäten innerhalb und außerhalb des Unterrichts darf keine spezielle Kleidung verlangt werden, die eine finanzielle Belastung für die Eltern darstellt.
Schüler in Vorschuleinrichtungen und Sonderschulen tragen saubere und ordentliche Kleidung, die ihrem Alter entspricht. Schüler mit gesundheitlichen Einschränkungen, die dies nachweisen können, dürfen Kleidung tragen, die ihren gesundheitlichen Bedürfnissen entspricht.
Je nach den Anforderungen ihres Bildungsgangs tragen Schüler in Werkstätten, Laboren und an Arbeitsplätzen mit Genehmigung der Schulleitung Kittel, Overalls oder eine für die jeweilige Tätigkeit geeignete Kleidung. Elternbeiräte dürfen beim Erwerb von Schulkleidung keine Ansätze oder Anweisungen verfolgen, die den Verkauf von Kleidung oder die Bedingungen des freien Wettbewerbs verletzen.