Angeklagte im Fall Zeren Ertaş bestreiten sogar den Sachverständigenbericht!
Im Prozess um den Aufzugsunfall, der zum Tod der Studentin Zeren Ertaş führte, wiesen die Angeklagten die Vorwürfe zurück und behaupteten zudem, der erstellte Sachverständigenbericht sei „fehlerhaft“.
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In Aydın fand die erste Anhörung im Prozess um den Aufzugsunfall in einem Wohnheim statt, bei dem die Studentin Zeren Ertaş ums Leben kam.
An der Verhandlung vor dem 2. Schwurgericht von Aydın nahmen 5 Angeklagte, von denen 4 inhaftiert sind, sowie Angehörige von Ertaş und die Anwälte der Parteien teil.
Die Angeklagten wiesen die Vorwürfe während der Anhörung zurück und behaupteten, keine Verantwortung für den Vorfall zu tragen.
BEHAUPTUNG, DIE ARBEIT GEWISSENHAFT ERLEDIGT ZU HABEN
M.Y., der Inhaber der Inspektionsfirma, verteidigte sich damit, dass er die Vorrichtung, die eine unkontrollierte Bewegung der Kabine verhindert, nicht deaktiviert habe.
H.T., der Inhaber der Firma, die den Aufzug montiert hatte, behauptete, die Montage projektgerecht durchgeführt und hochwertiges Material verwendet zu haben, und erklärte, er habe "seine Arbeit gewissenhaft erledigt und übergeben".
Der Ingenieur H.A., der seine Verteidigung schriftlich einreichte, behauptete, der Sachverständigenbericht sei fehlerhaft erstellt worden und er trage keinerlei Verantwortung für den Arbeitsbereich.
Auch der Ingenieur U.I. behauptete, er sei nicht an der Projektphase des Aufzugs beteiligt gewesen, in dem sich der Unfall ereignete, und die Unterschrift auf dem Projekt stamme nicht von ihm.
PROZESS AUF DEN 2. APRIL VERTAGT
Ertaş' Mutter, Serpil Ertaş, erklärte hingegen, ihre Tochter sei bereits kurz vor dem Vorfall in demselben Aufzug steckengeblieben. Obwohl das Problem bekannt gewesen sei, habe sich niemand darum gekümmert, weshalb sie Anzeige gegen die Verantwortlichen erstattet habe.
Nach den Plädoyers der Anwälte beschloss das Gericht, eine Ortsbesichtigung am Unfallort durchzuführen und die Verantwortlichen der Firma, die zuvor die Wartung des Aufzugs übernommen hatte, anzuhören, und vertagte den Prozess auf den 2. April.
WAS WAR PASSIERT?
Bei dem Aufzugsunfall, der sich am 25. Oktober 2023 im Güzelhisar-Studentinnenwohnheim ereignete, kam die 22-jährige Zeren Ertaş, Studentin an der Fakultät für Wirtschafts- und Verwaltungswissenschaften der Adnan-Menderes-Universität, ums Leben. Im Rahmen der Ermittlungen wurden der Verantwortliche der Aufzugswartungsfirma, der Inhaber der Montagefirma sowie 2 Ingenieure inhaftiert.
In der Anklageschrift wurden für die 4 inhaftierten Angeklagten Haftstrafen zwischen 3 und 22,5 Jahren und für den nicht inhaftierten Angeklagten eine Haftstrafe zwischen 2 und 15 Jahren gefordert.