Anklageschrift für Festnahmen am 1. Mai erstellt
Nach den Operationen gegen Personen, die bei den 1.-Mai-Feierlichkeiten in Istanbul von Saraçhane zum Taksim-Platz marschieren wollten und dabei festgenommen wurden, wurde nun eine Anklageschrift erstellt.
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In der Anklageschrift, die im Zusammenhang mit den 1.-Mai-Protesten in Istanbul erstellt wurde, werden für 30 Personen, die von Saraçhane zum Taksim-Platz ziehen wollten, jeweils bis zu 17 Jahre Haft gefordert.
Die von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft erstellte Anklageschrift führt 19 Personen als Nebenkläger und 30 Personen als Beschuldigte auf.
WARNUNG ZUR BEENDIGUNG DER AKTION ERFOLGT
In der Anklageschrift wird dargelegt, dass am 1. Mai von verschiedenen Konföderationen, Gewerkschaften, NGOs sowie 'marginalen Gruppen und Gruppierungen' dazu aufgerufen wurde, in Saraçhane einen Korso zu bilden und einen "illegalen Marsch" in Richtung Taksim-Platz durchzuführen.
In der Anklageschrift wird erläutert, dass am Tag des Geschehens ab 08:30 Uhr ein Gespräch zwischen der DİSK-Vorsitzenden Arzu Çerkesoğlu und dem für Sicherheitsmaßnahmen zuständigen stellvertretenden Polizeipräsidenten stattfand. In diesem Gespräch sei mitgeteilt worden, dass die durchgeführte Aktion illegal sei, für die geplante Massenveranstaltung auf dem Taksim-Platz keine Genehmigung vorliege, ein Verbot bestehe und eine Warnung zur Beendigung der Aktion ausgesprochen wurde.
Dem Bericht von Fahrettin Öztürk von der Zeitung Cumhuriyet zufolge wird in der Anklageschrift festgehalten, dass die Zahl der Teilnehmer am Veranstaltungsort in den folgenden Stunden auf 20.000 anstieg. Arzu Çerkesoğlu sei daraufhin mit etwa 50 Personen in ihrer Begleitung vor den Valens-Aquädukt (Bozdoğan Kemeri) gegangen. Der für die Sicherheitsmaßnahmen zuständige stellvertretende Polizeipräsident habe erneut darauf hingewiesen, dass die Aktion illegal sei, für die Demonstration auf dem Taksim-Platz keine Genehmigung vorliege und ein Marsch keinesfalls gestattet werde, woraufhin Arzu Çerkesoğlu und ihre Begleiter den Ort verließen.
"SIE BEGANNEN, AUF DIE KÖRPER UND KÖPFE DER POLIZISTEN EINZUSCHLAGEN"
In der Anklageschrift wird vermerkt, dass trotz der Verhandlungen etwa 150 Personen aus der Menge, darunter auch maskierte Personen aus Gruppen, die Transparente von TÖB, HALKDER, SMİ, SOL PARTİ, HALK EVLERİ, SYKP, EHP, ODAK und Demir Leblebi mitführten, mit Steinen, Wasserkanistern, Fahnenstangen und Tritten gegen Polizeischilde sowie auf die Körper und Köpfe der Polizisten einschlugen. Zudem wurde festgestellt, dass durch Stoßen, Ziehen und Schlagen 35 Körperschilde, 77 Einsatzschilde, 1 Handfunkgerät, 22 Helme, 23 Gasmasken und 1 ZET-Gewehr beschädigt wurden.
Es wurde festgehalten, dass aus der Gruppe der Demonstranten Glasflaschen, Steine und ähnliche harte Gegenstände auf die Polizei geworfen wurden und es zu körperlichen Angriffen kam.
HAFTSTRAFEN VON BIS ZU 17 JAHREN GEFORDERT
In der Anklageschrift, die die Aussagen der als Nebenkläger auftretenden Polizeibeamten sowie der Beschuldigten enthält, wird für die 30 Personen wegen 'Verstoßes gegen das Gesetz Nr. 2911', 'Widerstands gegen die Vollstreckung einer Amtshandlung', 'vorsätzlicher Körperverletzung' und 'Sachbeschädigung an öffentlichem Eigentum' jeweils eine Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten bis zu 17 Jahren gefordert.