Anklageschrift gegen die kriminelle Vereinigung um Ayhan Bora Kaplan angenommen

Die gegen die kriminelle Vereinigung um "Ayhan Bora Kaplan" erstellte Anklageschrift wurde vom 32. Schwurgericht Ankara angenommen.

İHA

Die von der Generalstaatsanwaltschaft Ankara gegen 61 Verdächtige, von denen sich 28 in Untersuchungshaft befinden, im Zusammenhang mit der kriminellen Vereinigung um Ayhan Bora Kaplan erstellte Anklageschrift wurde vom 32. Schwurgericht Ankara angenommen.

Bora Kaplan und die weiteren Anführer der Organisation wurden für sämtliche von der kriminellen Vereinigung begangenen Straftaten verantwortlich gemacht.

In der Anklageschrift wird für Ayhan Bora Kaplan sowie die weiteren Organisationsleiter Yusuf İzzet Savaş, Fethi Koyuncu, Mutlu Ayaş, Kanber Keskin und Serdar Sertçelik wegen der Delikte „Gründung und Leitung einer bewaffneten kriminellen Vereinigung“, „vorsätzliche Tötung“, „qualifizierte vorsätzliche Tötung“, „vorsätzliche Körperverletzung“ an 7 Personen, „Freiheitsberaubung“ an 2 Personen, „qualifizierter Raub“ an 2 Personen, „Quälerei“, „Vernichtung, Verbergung oder Veränderung von Beweismitteln“, „Übernahme einer Straftat“ sowie zweimaliger „Begünstigung eines Straftäters“ jeweils eine lebenslange Haftstrafe, davon einmal als erschwerte lebenslange Haft, sowie eine Freiheitsstrafe von bis zu 169 Jahren und 6 Monaten gefordert.

Für die weiteren 55 Angeklagten wurden Freiheitsstrafen unterschiedlicher Dauer beantragt, während die erstellte Anklageschrift vom 32. Schwurgericht Ankara angenommen wurde.