Anklageschrift gegen Ekrem İmamoğlu, Merdan Yanardağ und weitere Personen erstellt: Spionageermittlungen abgeschlossen

Die für Terrorstraftaten zuständige Ermittlungsbehörde der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen Ekrem İmamoğlu, Necati Özkan, Hüseyin Gün und Merdan Yanardağ wegen des Vorwurfs der „politischen Spionage“ abgeschlossen und mit heutigem Datum öffentliche Klage erhoben.

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Gegen den Präsidentschaftskandidaten der Republikanischen Volkspartei (CHP) und Bürgermeister von Istanbul, Ekrem İmamoğlu, sowie gegen Necati Özkan, Hüseyin Gün und den Journalisten Merdan Yanardağ wurde eine Anklageschrift wegen des Vorwurfs der „politischen Spionage“ erstellt.

Die Erklärung der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft, die die Anklageschrift im Spionageverfahren verfasst hat, lautet wie folgt:

„Als Ergebnis der durch unsere für Terrorstraftaten zuständige Ermittlungsbehörde durchgeführten Ermittlungen wurde mit heutigem Datum öffentliche Klage gegen die Beschuldigten Ekrem İmamoğlu, Necati Özkan, Hüseyin Gün und Merdan Yanardağ wegen des Tatbestands der politischen Spionage erhoben.“

Im Oktober letzten Jahres war gegen den inhaftierten Ekrem İmamoğlu, den Direktor von İmamoğlus Wahlkampagne, Necati Özkan, und den Journalisten Merdan Yanardağ wegen des Vorwurfs der „Spionage“ ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. 

DETAILS DER ANKLAGESCHRIFT

In der Anklageschrift heißt es: „Es wurde festgestellt, dass darauf abgezielt wurde, den beschuldigten Ekrem İmamoğlu durch die Manipulation insbesondere der Kommunalwahlen 2019 zum Wahlsieg zu verhelfen und ihm so maßgeblichen Einfluss auf die Politik unseres Landes, insbesondere in Istanbul, zu verschaffen, und dass Aktivitäten in diesem Sinne durchgeführt wurden.“ 

Im „Ergebnisteil“ der Anklageschrift finden sich folgende Ausführungen:

„Nach Prüfung des gesamten Aktenumfangs und der vorliegenden Beweise wird, wie bereits im oben genannten rechtlichen Bewertungsteil dargelegt, beantragt, die Beschuldigten aufgrund der ihnen zur Last gelegten Handlungen gerichtlich zu verurteilen und sie gemäß den oben aufgeführten, auf ihre Taten anwendbaren Strafvorschriften jeweils einzeln ZU BESTRAFEN, 

2- Unter Berücksichtigung des Vorhandenseins konkreter Beweise für einen dringenden Tatverdacht, der Art und Höhe der gesetzlich vorgesehenen Sanktion für das zur Last gelegte Delikt, der Art und Weise der Tatausführung, der bei der Tatausführung verwendeten Mittel, der Schwere des entstandenen Schadens und der Gefahr, der verfolgten Absicht und Beweggründe sowie der Tatsache, dass es sich bei den zur Last gelegten Straftaten um Katalogtaten gemäß Artikel 100/3.a der Strafprozessordnung (CMK) handelt, wird die FORTDAUER DER HAFT der inhaftierten Beschuldigten mit der Zustellung der Anklageschrift beantragt, 

3- Die Zeiten, die die Beschuldigten in Gewahrsam und in Haft verbracht haben, sind gemäß Artikel 63 des türkischen Strafgesetzbuches (TCK) jeweils einzeln auf die zu verhängenden Strafen ANZURECHNEN, 

4- Gegen die Beschuldigten sind die Sicherheitsmaßnahmen gemäß Artikel 53 des TCK ZU VERHÄNGEN, 

5- Die EINZIEHUNG des TV-Senders TELE1

6- Die RÜCKGABE der dem Beschuldigten Merdan Yanardağ gehörenden digitalen Materialien, die unter der laufenden Nummer 202611932 in der gerichtlichen Verwahrung registriert sind; die AUFBEWAHRUNG der Image-Exporte als BEWEISMITTEL IN DER AKTE; die EINZIEHUNG der dem Beschuldigten Hüseyin Gün gehörenden Gelder und Wertgegenstände, die unter der laufenden Nummer 2025/16812 in der gerichtlichen Verwahrung registriert sind; die AUFBEWAHRUNG der Image-Exporte der dem Beschuldigten Necati Özkan gehörenden digitalen Materialien, die unter der laufenden Nummer 2026/1935 in der gerichtlichen Verwahrung registriert sind, als BEWEISMITTEL IN DER AKTE; die RÜCKGABE der dem Beschuldigten Hüseyin Gün gehörenden digitalen Materialien, die unter der laufenden Nummer 2026/1937 in der gerichtlichen Verwahrung registriert sind, sowie die AUFBEWAHRUNG der Image-Exporte als BEWEISMITTEL IN DER AKTE

7 - Es wird beantragt, die Ermittlungs- und Strafverfolgungskosten gemäß Artikel 325 der Strafprozessordnung (CMK) von den Beschuldigten EINZUZIEHEN, dies wird im Namen der Öffentlichkeit gefordert und beantragt.“

BIS ZU 20 JAHRE HAFT GEFORDERT

In der Anklageschrift wurde für İmamoğlu, Gün, Özkan und Yanardağ wegen des Vorwurfs der „politischen Spionage“ jeweils eine Freiheitsstrafe von 15 bis 20 Jahren gefordert.

Es wurde mitgeteilt, dass das Verfahren vor der 25. Großen Strafkammer von Istanbul verhandelt wird.