Anklageschrift gegen Ekrem İmamoğlu wegen Sachverständigen-Äußerungen zugelassen!
Die Anklageschrift gegen den Bürgermeister der Stadt Istanbul, Ekrem İmamoğlu, wegen seiner Äußerungen über einen Sachverständigen wurde zugelassen. Es wird eine Freiheitsstrafe von zwei bis vier Jahren sowie ein politisches Betätigungsverbot gefordert. İmamoğlu wird am 12. Juni vor Gericht erscheinen.
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Die von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft gegen den Bürgermeister der Stadt Istanbul (İBB), Ekrem İmamoğlu, im Rahmen der „Sachverständigen“-Ermittlungen eingereichte Anklageschrift wurde zugelassen. Ihm wird der „Versuch der Beeinflussung von Justizorganen, Sachverständigen oder Zeugen“ vorgeworfen; die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von zwei bis vier Jahren sowie ein politisches Betätigungsverbot. İmamoğlu wird sich im Rahmen des „Sachverständigen“-Verfahrens am 12. Juni erstmals vor Gericht verantworten müssen.
WAS WIRD IHM VORGEWORFEN?
In der von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft erstellten Anklageschrift heißt es, die Ermittlungen seien eingeleitet worden, nachdem festgestellt wurde, dass Ekrem İmamoğlu während einer Pressekonferenz am 27. Januar „einen der Sachverständigen, die in bestimmten von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft geführten Ermittlungen und öffentlichen Verfahren tätig sind, öffentlich an den Pranger gestellt und dessen Namen genannt habe, um eine Entscheidung zugunsten der Verdächtigen zu erwirken, und somit versucht habe, die Justiz zu beeinflussen“.
VERSUCH DER BEEINFLUSSUNG EINER GERICHTSAKTE
Im Abschnitt zur rechtlichen Bewertung der Anklageschrift wird behauptet, Ekrem İmamoğlu habe auf der Pressekonferenz „offen“ über bestimmte Ermittlungs- und Strafverfahren gesprochen, in denen der Sachverständige tätig war. Er habe darauf abgezielt, in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, dass „Sachverständige und Justizorgane nicht unabhängig und unparteiisch“ seien. Durch den so erzeugten öffentlichen Druck habe er versucht, die offizielle Tätigkeit des Sachverständigen in verschiedenen laufenden Ermittlungs- und Strafverfahren am Istanbuler Justizpalast und anderen Gerichten zu beeinflussen sowie Einfluss auf die beim 10. Strafgericht erster Instanz in Büyükçekmece anhängige Gerichtsakte zu nehmen.