Anklageschrift im Mordfall Atlas Çağlayan fertiggestellt
Die Anklageschrift zum Mord an dem 16-jährigen Atlas Çağlayan in Güngören wurde fertiggestellt. Ein rechtsmedizinisches Gutachten belegt, dass der Angeklagte die Konsequenzen seines Handelns erfassen konnte.
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Im Fall des Mordes an dem 16-jährigen Atlas Çağlayan, der sich am 14. Januar 2026 im Istanbuler Stadtteil Güngören ereignete, gibt es eine neue Entwicklung. Die Generalstaatsanwaltschaft Bakırköy hat ihre Ermittlungen zu dem Vorfall abgeschlossen und die Anklageschrift verfasst.
RECHTSMEDIZINISCHER BERICHT: „RECHTLICHE VERANTWORTUNG ERFASSBAR“
Aus dem in die Ermittlungsakte aufgenommenen Bericht des Instituts für Rechtsmedizin geht hervor, dass der am 13. April 2011 geborene, straffällig gewordene Jugendliche E.Ç. in der Lage war, die rechtliche Bedeutung und die Folgen seiner Tat zu erfassen sowie sein Verhalten entsprechend zu steuern.
Den Obduktionsergebnissen zufolge wurde Atlas Çağlayan durch eine Stich- und Schnittwaffe an der Brust verletzt; er verstarb infolge einer Schnittwunde, innerer Organverletzungen und innerer Blutungen.
BEDROHUNG MEHRERER PERSONEN AM TATORT
Die in der Anklageschrift aufgeführten Kameraaufzeichnungen und Zeugenaussagen belegen, dass der Angeklagte E.Ç. nicht nur Atlas Çağlayan angriff. Demnach habe E.Ç. während des Vorfalls auch die anderen Jugendlichen namens D.Ç., Y.O.O., R.O. und T.U.A. mit einem Messer bedroht.
Zudem wurde festgestellt, dass es sich bei dem verwendeten Messer um eine verbotene Waffe im Sinne des Gesetzes Nr. 6136 handelt.
STRAFVERFAHREN VOR DEM SCHWURGERICHT BEGINNT
Auf Grundlage der erstellten Anklageschrift wurde gegen den inhaftierten Angeklagten E.Ç. ein öffentliches Strafverfahren wegen vorsätzlichen Mordes an einem Kind, Verstoßes gegen das Waffengesetz Nr. 6136 sowie mehrfacher bewaffneter Bedrohung eingeleitet.
Die Akte wurde an das Schwurgericht übermittelt.