Anklageschrift zum Kirchenangriff zurückgewiesen
Die Anklageschrift zum IS-Angriff auf die Santa-Maria-Kirche im Istanbuler Stadtteil Sarıyer, bei dem ein Mensch ums Leben kam, wurde zurückgewiesen. Der Anwalt Afşin Hatipoğlu, der die Zurückweisung bekannt gab, erklärte, dass der Grund für die Entscheidung aufgrund einer Geheimhaltungsanordnung nicht bekannt sei.
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Die Anklageschrift zu dem Angriff auf die Santa-Maria-Kirche im Istanbuler Stadtteil Sarıyer während eines Sonntagsgottesdienstes wurde vom 26. Schwurgericht zurückgewiesen. Der Grund für die Zurückweisung der von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft erstellten und an das Gericht übermittelten Anklageschrift konnte nicht in Erfahrung gebracht werden.
Der Anwalt der Kirche, Afşin Hatipoğlu, teilte über seinen Social-Media-Account Folgendes mit:
„An die Öffentlichkeit: Das 26. Istanbuler Schwurgericht hat die Anklageschrift zum Terrorangriff auf die Santa-Maria-Kirche nicht angenommen und an die Staatsanwaltschaft zurückverwiesen. Da eine Geheimhaltungsanordnung besteht, kennen wir den Grund für die Zurückweisung nicht. Die Staatsanwaltschaft wird die Anklageschrift erneut prüfen.“
IS HATTE SICH ZU DEM ANGRIFF BEKANNT
Bei dem bewaffneten Angriff während des Gottesdienstes in der Santa-Maria-Kirche am Sonntag, dem 28. Januar, kam der 52-jährige Tuncer Murat Cihan ums Leben.
Von den 34 Verdächtigen wurden 25, darunter Amirjon Kholikov und David Tanduev, wegen „Mitgliedschaft in einer bewaffneten Terrororganisation“ und „vorsätzlicher Tötung durch Planung“ inhaftiert. Gegen 9 weitere Verdächtige wurden gerichtliche Auflagen verhängt.
Nach dem Angriff wurden insgesamt 60 Personen festgenommen, von denen 26 abgeschoben wurden. Die Terrororganisation IS hatte sich zu dem Angriff bekannt.