Ankündigung der Staatsanwaltschaft: Ermittlungen wegen Beiträgen über ein angebliches „Besuchsverbot für Ekrem İmamoğlu bei Abgeordneten“

Die Generalstaatsanwaltschaft Bakırköy hat bekannt gegeben, dass sie wegen Beiträgen, in denen behauptet wurde, Ekrem İmamoğlu sei der Kontakt zu Abgeordneten untersagt worden, Ermittlungen wegen „öffentlicher Verbreitung irreführender Informationen“ eingeleitet hat.

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In einer Erklärung auf dem offiziellen Social-Media-Kanal der Generalstaatsanwaltschaft wurde mitgeteilt, dass aufgrund von Beiträgen, die behaupten, Ekrem İmamoğlu sei der Kontakt zu Abgeordneten untersagt worden, Ermittlungen wegen „öffentlicher Verbreitung irreführender Informationen“ eingeleitet wurden. 

In der Erklärung heißt es wie folgt: 

„Es wurde festgestellt, dass auf einigen Social-Media-Konten Beiträge veröffentlicht wurden, wonach Ekrem İMAMOĞLU, einer der Angeklagten im Verfahren vor dem 40. Schwurgericht Istanbul mit dem Aktenzeichen 2025/318, der Kontakt zu Abgeordneten untersagt worden sei.

Die Besuchsrechte aller in unseren Justizvollzugsanstalten inhaftierten Personen und Strafgefangenen werden im Rahmen der geltenden Gesetzgebung vollständig gewährt; der Inhalt der genannten Beiträge entspricht nicht der Wahrheit.

Gegen die Nutzer der Social-Media-Konten, über die diese Beiträge verbreitet wurden, hat unsere Generalstaatsanwaltschaft Ermittlungen gemäß Artikel 217/A des türkischen Strafgesetzbuches (TCK) eingeleitet. 

Dies wird der Öffentlichkeit hiermit respektvoll zur Kenntnis gebracht.“