Annäherungsverbot gegen Berhan Şimşek wegen Gewalt gegen Frauen!
Es wurde bekannt, dass die gegen den CHP-Politiker Berhan Şimşek verhängten Annäherungs- und Schutzmaßnahmen um zwei weitere Monate verlängert wurden. Die Entscheidung erfolgte auf Antrag seiner Lebensgefährtin Özlem Şanver gemäß dem Gesetz Nr. 6284. Das Gericht begründete die Fortsetzung der Maßnahmen damit, dass weiterhin die Gefahr bestehe, dass die Antragstellerin Opfer von Gewalt werde.
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Es wurde bekannt, dass die gegen den CHP-Politiker Berhan Şimşek verhängten Annäherungs- und Schutzmaßnahmen nach einem Antrag seiner Lebensgefährtin Özlem Şanver wegen Vorwürfen physischer und psychischer Gewalt um zwei weitere Monate verlängert wurden.
Wie aus einem Bericht von Birgün hervorgeht, beantragte Özlem Şanver im April 2026 Schutzmaßnahmen gemäß dem Gesetz Nr. 6284. Das 1. Familiengericht Istanbul-Anadolu prüfte den Antrag und ordnete gegen Berhan Şimşek ein zweimonatiges Annäherungs- und Schutzverbot an.
Mit einem Zusatzbeschluss vom 29. Juni entschied das Gericht, die Maßnahmen um weitere zwei Monate zu verlängern. Zur Begründung der Entscheidung wurden die Aussagen der Antragstellerin, der Akteninhalt sowie die UYAP-Aufzeichnungen herangezogen.
GERICHTLICHE SCHUTZMASSNAHMEN
In der Gerichtsentscheidung wurde festgehalten, dass die Überzeugung bestehe, die „Gefahr, dass Şanver Opfer von Gewalt wird, bestehe weiterhin“. In diesem Rahmen wurde Şimşek untersagt, Şanver gegenüber Drohungen, Beleidigungen oder herabwürdigende Worte oder Handlungen anzuwenden.
Dem Beschluss zufolge darf sich Şimşek der Wohnung, dem Arbeitsplatz und der Schule von Şanver nicht nähern und sie nicht über Kommunikationsmittel belästigen. Zudem muss er etwaige Waffen, für die er eine Erlaubnis besitzt, bei den Sicherheitsbehörden abgeben.
Das Gericht warnte zudem, dass bei Verstößen gegen die Schutzanordnungen eine Erzwingungshaft verhängt werden könne.
Der Prozess bezüglich eines von Şanver gestellten Antrags auf Erzwingungshaft wegen Verletzung der Schutzmaßnahmen ist ebenfalls noch anhängig. Nach einem Einspruch gegen die Ablehnung durch das erstinstanzliche Gericht hob das 2. Familiengericht Istanbul-Anadolu diese Entscheidung auf.
Das übergeordnete Gericht wies darauf hin, dass die von der Geschädigten in die Akte eingebrachten Protokolle und sonstigen Beweismittel nicht ausreichend gewürdigt worden seien, und ordnete die Rücksendung der Akte an das 1. Familiengericht Istanbul-Anadolu zur erneuten Prüfung an.
Berhan Şimşek war zuvor in verschiedenen Funktionen für die CHP tätig und wurde zuletzt von Kemal Kılıçdaroğlu zum „stellvertretenden Parteivorsitzenden“ ernannt.