Anpassung der Gehälter für im Ausland tätige Beamte

Das Präsidialdekret zur Änderung des Beschlusses über die an Beamte mit ständigem Dienstsitz im Ausland zu zahlenden Bezüge wurde in einer Sonderausgabe des Amtsblatts veröffentlicht.

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Mit dem neuen Beschluss wurden neue Grundsätze für die Berechnungsmethode von Zahlungen eingeführt, die ohne Anwendung eines Vergleichskoeffizienten übertragen werden.

Demnach wird ein Betrag ermittelt, indem die Indikatoren für den Zusatzindikator (ek gösterge), das Grundgehalt des Beamten, das Dienstaltersgehalt und die Fremdsprachenzulage mit den inländischen Koeffizienten multipliziert werden.

Von diesem ermittelten Betrag werden alle gesetzlichen Abzüge unter Berücksichtigung der gemäß den einschlägigen Artikeln der Einkommensteuer- und Stempelsteuergesetze berechneten Lohnfreibeträge abgezogen.

Nach diesen Abzügen wird der an den Beamten auszuzahlende Nettobetrag festgelegt.

Ländergruppen und Vergleichstabellen aktualisiert

Im Rahmen der Neuregelung wurden zudem die Ländergruppen und Vergleichstabellen überarbeitet, die als Grundlage für die Festlegung der Auslandsgehälter dienen.

Der im Amtsblatt veröffentlichte Beschluss trat mit Wirkung zum Beginn des Monats in Kraft, der auf seine Veröffentlichung folgt.