Anträge entlang der Kanal-Istanbul-Route von İSKİ und İGDAŞ abgelehnt

Die İSKİ und İGDAŞ, beides Einrichtungen der Stadtverwaltung Istanbul (İBB), haben Bauanträge entlang der Kanal-Istanbul-Route abgelehnt.

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In einer Erklärung der İSKİ wurde darauf hingewiesen, dass die Sazlıdere-Talsperre, eine der wichtigsten Trinkwasserquellen Istanbuls, sowie die umliegenden Trinkwassereinzugsgebiete durch die intensive Bebauung in den Stadtteilen Baklalı, Boyalık, Dursunköy und Sazlıbosna im Bezirk Arnavutköy bedroht seien. Diese Bebauung verstoße gegen die Trinkwassereinzugsgebietsverordnung der İSKİ; die Angelegenheit sei bereits bei den zuständigen Justizbehörden anhängig.

Das 6. Verwaltungsgericht von Istanbul entschied die Aufhebung der Infrastruktur- und Bebauungspläne für ein Projekt im Stadtteil Dursunköy, während das 5. Verwaltungsgericht von Istanbul die Ausweisung als Reservegebiet sowie die Änderungen am 1/100.000-Umweltplan im Zusammenhang mit dem Kanal-Istanbul-Projekt für rechtswidrig erklärte und aufhob. Diese Urteile stellten fest, dass den Projekten wissenschaftliche und technische Grundlagen fehlten.

Technische Prüfungen durch İSKİ und İGDAŞ ergaben, dass die in der Region geplanten Projekte die zulässigen Grenzen hinsichtlich der Bevölkerungsdichte überschreiten, Bachbetten für die Bebauung freigegeben wurden und notwendige Schutzmaßnahmen für Kläranlagen und Wassereinzugsgebiete nicht getroffen wurden. Aus diesen Gründen wurden im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse notwendige Maßnahmen ergriffen, um die Wassersicherheit Istanbuls nicht zu gefährden.

Bei einer Bewertung durch die İGDAŞ wurden einige neue Erdgasanschlussanträge entlang der Kanal-Istanbul-Route geprüft und aufgrund der Aufhebung des Bebauungsplans negativ beschieden. Insbesondere der Antrag auf Erdgasanschluss für das von Emlak Konut GYO durchgeführte Projekt „Yenişehir Evleri“ im Stadtteil Dursunköy wurde abgelehnt.

Die Stadtverwaltung Istanbul und ihre angeschlossenen Einrichtungen erklärten, dass sie im Rahmen ihrer Verantwortung zum Schutz der Wassereinzugsgebiete und natürlichen Ressourcen Istanbuls weiterhin die notwendigen Schritte gemäß der geltenden Gesetzgebung unternehmen werden. In diesem Prozess forderten sie alle Beteiligten dazu auf, gesetzeskonform zu handeln, einen Planungsansatz zu verfolgen, der das ökologische Gleichgewicht und die Wasserressourcen berücksichtigt, und die gerichtlichen Entscheidungen zu respektieren.