Antrag auf Befangenheitsablehnung wegen kopftuchtragender Richterinnen gestellt – Anzeige erstattet
In einem Drogenprozess vor dem 1. Schwurgericht Ankara hatte der Anwalt eines Angeklagten die Befangenheit der vorsitzenden Richterin und eines Mitglieds des Richtergremiums beantragt, da diese ein Kopftuch trugen, und dies als 'laizismuswidrig' bezeichnet. Das Gremium hatte daraufhin Beschwerde bei der Anwaltskammer gegen den Anwalt eingereicht. Nun wurde eine Entscheidung bezüglich des Anwalts getroffen.
İHA
Gegen den Anwalt Alperen Demirdiş, der in einer Verhandlung vor dem 1. Schwurgericht Ankara die Befangenheit der vorsitzenden Richterin und eines Mitglieds des Richtergremiums beantragt hatte, weil diese ein Kopftuch trugen, wurde eine Untersuchung eingeleitet.
Das Justizministerium erteilte nach der Strafanzeige gegen den Anwalt Alperen Demirdiş, der in der Verhandlung vor dem 1. Schwurgericht Ankara die Befangenheit der vorsitzenden Richterin und eines Mitglieds des Richtergremiums wegen deren Kopftuchtragens beantragt hatte, die Erlaubnis zur Aufnahme von Ermittlungen und leitete die Akte an die Generalstaatsanwaltschaft Ankara weiter.
WAS WAR PASSIERT?
Vor dem 1. Schwurgericht Ankara erschienen die Angeklagten Ufuk A. und Serdar B. wegen des Vorwurfs des 'Drogenhandels' vor Gericht.
Der Anwalt des Angeklagten Serdar B., Alperen Demirdiş, stellte einen Antrag auf Befangenheitsablehnung. Anwalt Alperen Demirdiş erklärte: "Die Republik Türkei ist ein laizistischer Rechtsstaat. Die Unabhängigkeit des Gerichts ist in der Verfassung garantiert. Ich lehne die vorsitzende Richterin und das Mitglied des Gremiums ab, die ihre Aufgaben mit religiösen Symbolen ausüben."
Die vorsitzende Richterin entschied, dem Verteidiger des Angeklagten eine Frist von 3 Tagen zu gewähren, um den Antrag auf Befangenheitsablehnung schriftlich einzureichen, den Antrag nach Vorlage der Begründung zu entscheiden und bis zum Abschluss dieses Verfahrens keine weiteren Schritte zu unternehmen, da ein Ablehnungsantrag gegen die Vorsitzende und ein Mitglied des Richtergremiums gestellt worden war.
Es wurde bekannt, dass das Richtergremium, das die Verhandlung auf den 2. Juli vertagte, bezüglich der Äußerungen des Anwalts Beschwerde bei der Anwaltskammer Ankara Nr. 1 eingereicht hat.