Antrag auf Haftentlassung durch die Staatsanwaltschaft im Prozess um Drohungen gegen die Familie Minguzzi
Die Staatsanwaltschaft hat die Freilassung der beiden inhaftierten Angeklagten im Prozess um Drohungen gegen die Familie Minguzzi beantragt.
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Nach der tödlichen Messerattacke auf den 14-jährigen Mattia Ahmet Minguzzi in Istanbul-Kadıköy hat die Staatsanwaltschaft die Freilassung von zwei Personen beantragt, die inhaftiert worden waren, weil sie in sozialen Medien den Täter verherrlicht und die Familie bedroht hatten.
DROHUNGEN ÜBER SOZIALE MEDIEN
Die Staatsanwaltschaft hat die Freilassung der beiden Angeklagten beantragt, die über soziale Medien Drohungen und beleidigende Beiträge gegen die Familie Minguzzi veröffentlicht hatten.
In der von der Generalstaatsanwaltschaft Bakırköy erstellten Anklageschrift wurde daran erinnert, dass der 14-jährige Mattia Ahmet Minguzzi am 24. Januar niedergestochen wurde und nach seiner Behandlung im Krankenhaus am 9. Februar verstarb. In der Anklageschrift wurde zudem festgehalten, dass Minguzzis Vater, Andrea Minguzzi, und seine Mutter, Yasemin Akıncılar Minguzzi, als Nebenkläger in dem Verfahren geführt werden.
Gegen den Angeklagten B.A. wird wegen "Bedrohung durch mehrere Personen" und "Verherrlichung von Straftaten und Tätern" eine Freiheitsstrafe von 2 bis 7 Jahren gefordert, während für den anderen Angeklagten, Ç.D., wegen "Bedrohung durch mehrere Personen" und "Beleidigung" eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten bis zu 7 Jahren beantragt wurde.