Antrag auf Haftentlassung von Deniz Göktaş abgelehnt

Das 5. Strafgericht erster Instanz in Istanbul hat den Einspruch gegen die Inhaftierung des Komikers Deniz Göktaş zurückgewiesen und die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.

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Der Einspruch gegen die Inhaftierung des Komikers Deniz Göktaş wurde vom Gericht zurückgewiesen. Das 5. Strafgericht erster Instanz in Istanbul, das den Antrag der Anwälte von Göktaş prüfte, kam zu dem Schluss, dass der Haftbefehl dem Verfahrensrecht und den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

In seiner Entscheidung begründete das Gericht die Ablehnung des Einspruchs mit der „Art und Beschaffenheit des Delikts sowie der Übereinstimmung der Entscheidung mit dem Verfahrensrecht und den Gesetzen“. Damit wurde die Fortdauer der Untersuchungshaft von Göktaş beschlossen.

WAS WAR GESCHEHEN?

Gegen Deniz Göktaş war aufgrund von Äußerungen in einer seiner Shows ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der „Beleidigung des Präsidenten“ eingeleitet worden. Göktaş wurde festgenommen und nach seiner Vorführung beim zuständigen Haftrichter in Untersuchungshaft genommen.