Antrag auf Markenregistrierung des Nachnamens von Ahmet Minguzzi abgelehnt

Das türkische Patent- und Markenamt hat den Antrag auf Markenregistrierung des Nachnamens von Mattia Ahmet Minguzzi mit der Begründung von Bösgläubigkeit und der Verletzung von Persönlichkeitsrechten abgelehnt.

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Das türkische Patent- und Markenamt (TÜRKPATENT) hat den Antrag auf Markenregistrierung unter dem Namen „Minguzzi“ nicht akzeptiert. Die Behörde erklärte, dass der Antrag aufgrund von „anderen geistigen Eigentumsrechten oder Persönlichkeitsrechten“ sowie „Bösgläubigkeit“ nicht als zulässig erachtet wurde. Ausschlaggebend für die Ablehnung des Antrags war der Einspruch der Familie von Mattia Ahmet Minguzzi.

EINSPRUCH BETONTE BÖSGLÄUBIGKEIT UND VERLETZUNG VON PERSÖNLICHKEITSRECHTEN

Nachdem Mattia Ahmet Minguzzi im Jahr 2025 bei einem Messerangriff ums Leben gekommen war, wurde am 11. April 2025 der Markenantrag unter dem Namen „Minguzzi“ von einer Person gestellt, die Ansprüche auf diesen Namen erhob. Der Antrag deckte ein breites Spektrum ab, das von Leder- und Textilprodukten bis hin zu Online-Marktplatzdiensten reichte.

Der Anwalt von Andrea Minguzzi, dem Vater von Mattia Ahmet Minguzzi, legte auf Grundlage des Gesetzes über gewerblichen Rechtsschutz Einspruch gegen den Antrag ein, wobei er sich auf „frühere Nutzung“, „andere geistige Eigentumsrechte oder Persönlichkeitsrechte“ sowie „Bösgläubigkeit“ berief. Infolge des Einspruchs lehnte TÜRKPATENT den Antrag aus zwei Hauptgründen ab.