Antrag von Osman Kavala beim Justizministerium

Osman Kavala hat beim Justizministerium eine „Aufhebung zugunsten des Gesetzes“ im Fall der Gezi-Park-Proteste beantragt. Sein Antrag auf „Wiederaufnahme des Verfahrens“ vom 30. April war zuvor vom 13. Schwurgericht in Istanbul einstimmig abgelehnt worden.

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Osman Kavala, der im Zusammenhang mit den Gezi-Park-Protesten verurteilt wurde, hat nach der Ablehnung seines Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens nun beim Justizministerium eine „Aufhebung zugunsten des Gesetzes“ beantragt.

In dem Antrag, der von Kavalas Anwältin Hilal Zengin beim 13. Schwurgericht in Istanbul zur Weiterleitung an das Ministerium eingereicht wurde, wird die Aufhebung des Urteils gegen Kavala zugunsten des Gesetzes gefordert.

Das Gericht leitete die Akte an das Büro für ministerielle Korrespondenz der Generalstaatsanwaltschaft Istanbul weiter, damit diese an die Generaldirektion für Strafsachen des Justizministeriums übermittelt wird.

In dem Schreiben des Gerichts an das Korrespondenzbüro heißt es: „Da der Verteidiger des Verurteilten Mehmet Osman Kavala, Rechtsanwältin Hilal Zengin, mit Schriftsatz vom 06.05.2024 einen Antrag auf Aufhebung zugunsten des Gesetzes gestellt hat, wird die Akte zur Prüfung in gescannter Form sowie physisch als Anlage zu diesem Schreiben übermittelt.“

HINTERGRUND DES FALLS

Das 13. Schwurgericht in Istanbul hatte Osman Kavala wegen „Versuchs, die Regierung der Republik Türkei zu stürzen“ zu lebenslanger Haft unter erschwerten Bedingungen verurteilt und ihn vom Vorwurf der „politischen oder militärischen Spionage“ freigesprochen.

Die 3. Strafkammer des Regionalgerichts Istanbul, die das Berufungsverfahren durchführte, bestätigte das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts als rechtmäßig. Die 3. Strafkammer des Kassationsgerichtshofs (Yargıtay), die das Revisionsverfahren prüfte, bestätigte am 28. September 2023 das Urteil gegen Kavala.

Kavalas Antrag auf „Wiederaufnahme des Verfahrens“ vom 30. April war vom 13. Schwurgericht in Istanbul einstimmig abgelehnt worden.