Antrag zu 'Instagram' von Yaman Akdeniz und Kerem Altıparmak: Überweisung an das Verfassungsgericht gefordert

Prof. Dr. Yaman Akdeniz und Kerem Altıparmak vom Verein für Meinungsfreiheit (İfade Özgürlüğü Derneği) haben beim 13. Verwaltungsgericht Ankara Klage gegen die Instagram-Entscheidung der BTK eingereicht. Akdeniz und Altıparmak forderten zudem, den entsprechenden Gesetzesartikel im Wege der Einrede an das Verfassungsgericht (AYM) zu überweisen.

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Prof. Dr. Yaman Akdeniz und Kerem Altıparmak vom Verein für Meinungsfreiheit haben beim 13. Verwaltungsgericht Ankara Klage gegen die Instagram-Entscheidung der Behörde für Informations- und Kommunikationstechnologien (BTK) eingereicht. Akdeniz und Altıparmak forderten zudem, den entsprechenden Gesetzesartikel im Wege der Einrede an das Verfassungsgericht zu überweisen.

Akdeniz erklärte: "Während die Forderungen der BTK von Instagram erfüllt werden und in Bezug auf Katalogstraftaten nicht rechtswidrig gehandelt wird, ist die gegen Instagram verhängte pauschale Zugangssperre willkürlich, unverhältnismäßig und rechtswidrig."

Die Erklärung von Akdeniz zu der Nichtigkeitsklage auf seinem X-Account lautet wie folgt:

“In der Klageschrift wurde dargelegt, dass die Zugangssperre für Instagram die Meinungsfreiheit schwerwiegend verletzt und für die Nutzer nicht wiedergutzumachende Schäden verursacht. Es wurde beantragt, unverzüglich und ohne Einholung der Stellungnahme der beklagten Behörde eine einstweilige Verfügung zur Aussetzung der Vollziehung zu erlassen. Noch wichtiger ist, dass die Überweisung an das Verfassungsgericht im Wege der Einrede beantragt wurde, da der 4. Absatz des Artikels 8 des Gesetzes Nr. 5651, auf dem die Entscheidung beruht, verfassungswidrig sei.

'RECHT AUF ANRUFUNG DER ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDE VERLETZT'

In unserem Antrag als Nutzer haben wir nicht nur die Verletzung unserer Meinungsfreiheit geltend gemacht, sondern auch, dass durch die Nichtveröffentlichung der BTK-Entscheidung gegenüber der Öffentlichkeit das in Artikel 40 der Verfassung garantierte Recht auf Anrufung der zuständigen Behörde verletzt wurde. Es wurde zudem darauf hingewiesen, dass das Verfassungsgericht in all seinen Entscheidungen zu Plattformen zu dem Schluss gekommen ist, dass die Einschränkung in Form einer Zugangssperre zu Internetseiten durch Verwaltungs- und Justizbehörden nicht mit einem zwingenden Grund sowie einer relevanten und ausreichenden Begründung belegt wurde.

'ZUGANGSSPERRE IST WILLKÜRLICH, UNVERHÄLTNISMÄSSIG UND RECHTSWIDRIG'

Wie das Verfassungsgericht bereits feststellte: 'Es ist offensichtlich, dass der Staat und die Verwaltungsbehörden bei Regelungen und Anwendungen im Internetbereich äußerst sensibel vorgehen müssen.' In diesem Zusammenhang ist die gegen Instagram verhängte pauschale Zugangssperre willkürlich, unverhältnismäßig und rechtswidrig, während die Forderungen der BTK von Instagram erfüllt werden und in Bezug auf Katalogstraftaten nicht rechtswidrig gehandelt wird.''