Antwort der CHP auf die 'Jammer'-Erklärung der Polizei: Nicht nur für İmamoğlu

Der stellvertretende CHP-Vorsitzende Murat Bakan hat eine Erklärung abgegeben, um die Öffentlichkeit über die Stellungnahmen der Generaldirektion für Sicherheit zum Einsatz von Frequenzstörsendern (Jammern) sowie über Berichte in einigen Medienorganen bezüglich des Bürgermeisters der Stadt Istanbul, Ekrem İmamoğlu, zu informieren.

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Bakan erklärte: "Ähnliche Schutzmaßnahmen wurden in der Vergangenheit für alle Bürgermeister von Istanbul ergriffen und Frequenzstörsender (Jammer) wurden eingesetzt. Diese Praxis ist nicht nur Herrn İmamoğlu vorbehalten; es handelt sich weder um ein persönliches Privileg noch um eine willkürliche Maßnahme."

Murat Bakan erinnerte in einem Beitrag auf seinem Social-Media-Konto daran, dass das Gouverneursamt von Istanbul aufgrund einer Terrorbedrohung einen offiziellen Schutzbeschluss für Ekrem İmamoğlu erlassen hat.

Bakan teilte Folgendes mit:

"Nach der Erklärung der Generaldirektion für Sicherheit zum Einsatz von Frequenzstörsendern (Jammern) und den Berichten in einigen Medienorganen über unseren Istanbuler Bürgermeister Herrn Ekrem İmamoğlu, entstand für uns als stellvertretender CHP-Vorsitz für Innenangelegenheiten die Notwendigkeit, diese Erklärung abzugeben, um die Öffentlichkeit korrekt zu informieren.

Zunächst muss betont werden, dass für Herrn Ekrem İmamoğlu ein offizieller Schutzbeschluss des Gouverneursamts von Istanbul aufgrund einer Terrorbedrohung vorliegt. Herr İmamoğlu wird rund um die Uhr vom Staat geschützt und ist einer ständigen und ernsthaften Sicherheitsbedrohung ausgesetzt. Diese Situation wurde auch von den offiziellen staatlichen Stellen anerkannt; der Schutz des Lebensrechts von Herrn İmamoğlu wurde als verfassungsrechtliche Verpflichtung bestätigt.

Darüber hinaus muss daran erinnert werden, dass in der Vergangenheit für alle Bürgermeister von Istanbul ähnliche Schutzmaßnahmen ergriffen und Frequenzstörsender (Jammer) eingesetzt wurden. Diese Praxis ist nicht nur Herrn İmamoğlu vorbehalten; es handelt sich weder um ein persönliches Privileg noch um eine willkürliche Maßnahme. Gemäß Artikel 17 der Verfassung ist das Recht auf Leben die Grundlage aller Rechte und Freiheiten. Kein Verwaltungsakt oder technische Regelung kann den Schutz des Lebensrechts behindern.

In diesem Zusammenhang ist der in der Öffentlichkeit diskutierte Einsatz von Jammern: Er wurde nur in den Bereichen durchgeführt, in denen sich Herr İmamoğlu aufhielt, in begrenzten Zeiträumen und als eine maßvolle und verhältnismäßige Schutzmaßnahme. Es ist keine Situation entstanden, die die Kommunikationsfreiheit anderer Personen tatsächlich verletzt hätte; diesbezüglich sind bis heute keine Bürgerbeschwerden oder Beeinträchtigungen der Kommunikation aktenkundig geworden.

Angesichts all dieser Fakten unterstreichen wir noch einmal: Der Schutz des Lebensrechts ist die vorrangigste Verantwortung des Staates im Rahmen der verfassungsrechtlichen und universellen Rechtsordnung. Angemessene, maßvolle und begrenzte Maßnahmen, die ergriffen werden, um die Sicherheit eines Amtsträgers zu gewährleisten, für den der Staat einen offiziellen Schutzbeschluss erlassen hat, sind rechtmäßig und können nicht kritisiert werden. Die in diesem Rahmen durchgeführten Maßnahmen stellen nach dem türkischen Strafgesetzbuch kein Verbrechen dar, da sie sowohl das Ziel verfolgen, ein übergeordnetes verfassungsmäßiges Recht zu schützen, als auch konkret keine Verletzung der Rechte anderer vorliegt.

Wir werden weiterhin entschlossen an der Seite der Gerechtigkeit, des Rechts und des menschlichen Lebens stehen, gegen Ansätze, die versuchen, das Recht zu politisieren und die heiligsten Werte wie das Lebensrecht zu schädigen. Dies wird der Öffentlichkeit respektvoll mitgeteilt."