Antwort der IMM auf die Vorwürfe im MASAK-Bericht
Die Stadtverwaltung Istanbul (IMM) hat auf die Vorwürfe im MASAK-Bericht reagiert, der im Zusammenhang mit der gegen den Bürgermeister von Istanbul, Ekrem İmamoğlu, eingeleiteten 'Korruptionsermittlung' erstellt wurde.
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Die Stadtverwaltung Istanbul (IMM) hat eine Erklärung zu den Vorwürfen im MASAK-Bericht bezüglich der IMM-Tochtergesellschaft İstanbul Kültür ve Sanat Ürünleri A.Ş. abgegeben.
In der vom Pressebüro der IMM veröffentlichten Erklärung wurde auf die Behauptungen eingegangen, wonach "die IMM-Tochtergesellschaft İstanbul Kültür ve Sanat Ürünleri A.Ş. zwischen 2020 und 2024 Rechnungen in Höhe von 395 Millionen TL ausgestellt, jedoch nur 193 Millionen TL erhalten habe. Der Verbleib des restlichen Betrags sei unklar".
In der Antwort auf die Vorwürfe hieß es: "Da im MASAK-Bericht lediglich Banküberweisungen berücksichtigt wurden, erscheint der Zahlungseingang als unvollständig. Tatsächlich schuldet das Unternehmen der İstanbul Kültür A.Ş. jedoch keinerlei Beträge. Die im Bericht enthaltene Aussage, dass 'die Quelle der Differenz unbekannt sei', basiert auf unvollständigen Informationen und stellt eine desinformative Interpretation dar."
Darüber hinaus wurde betont: "Die IMM hat bisher mit öffentlicher Verantwortung gegen gezielte Veröffentlichungen gehandelt, die die Vertraulichkeit der Ermittlungen verletzen, und Strafanzeige erstattet." Es wurde erklärt, dass der Kampf gegen Versuche, Widersprüche rund um den IMM-Bürgermeister Ekrem İmamoğlu zu konstruieren, fortgesetzt werde. "Unser Kampf gegen Desinformationen, die darauf abzielen, durch das Aussageprotokoll von Herrn Bürgermeister Ekrem İmamoğlu Widersprüche zu erzeugen, wird im Glauben an das Recht der Öffentlichkeit auf korrekte Information fortgesetzt", hieß es weiter.
Abschließend wurde auf die Vorwürfe reagiert, wonach Bürgermeister İmamoğlu direkten Einfluss auf kommunale Ausschreibungen, Werbegenehmigungen und kommerzielle Entscheidungen habe. In der Erklärung wurde darauf hingewiesen, dass Bürgermeister gesetzlich nicht an Ausschreibungen teilnehmen, diese nicht unterzeichnen und keine individuellen Nachverfolgungen durchführen: "Bürgermeister nehmen gesetzlich bedingt nicht an Ausschreibungen teil, leisten keine Unterschriften und führen keine individuellen Nachverfolgungen durch. Diese Vorgänge werden von den zuständigen Abteilungen und professionellen Führungskräften abgewickelt."