Antwort des Gerichts auf den Haftentlassungsantrag von Dilan Polat und Engin Polat

Die Anwältin Sevinç Horoz, die gegen die Inhaftierung der Familie Polat Einspruch erhob, wandte sich an das Friedensgericht (Sulh Ceza Hakimliği). Nach vorliegenden Informationen hat das Gericht den Einspruch zurückgewiesen.

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Gegen Engin Polat und Dilan Polat wurden Ermittlungen wegen „Gründung einer kriminellen Vereinigung“, „Verhinderung der Geldwäsche“, „Geldwäsche von Vermögenswerten aus Straftaten“ und „Verstoß gegen das Steuergesetz“ eingeleitet.

Insgesamt 14 Personen, darunter Dilan Polat, Engin Polat, Sezgin Polat, Alper Kürşat Polat, Sinem Sıla Doğu, Can Doğu und Can Polat, wurden im Rahmen der Ermittlungen am Sonntag, dem 5. November, inhaftiert.

HAFTENTLASSUNGSANTRAG ABGELEHNT!

Die Anwältin von Engin und Dilan Polat, Sevinç Horoz, wandte sich an das Friedensgericht (Sulh Ceza Hakimliği) und legte Einspruch gegen die Inhaftierung ein.

Horoz beantragte die Haftentlassung des Ehepaars Polat.

Das Friedensgericht prüfte den Einspruch und wies den Antrag von Anwältin Sevinç Horoz auf Aufhebung der Inhaftierung zurück.

Nach der Entscheidung des Friedensgerichts wurde die Akte zur weiteren Prüfung des Einspruchs an das Strafgericht erster Instanz (Asliye Ceza Mahkemesi) weitergeleitet.