Antwort des YÖK zum 'Gasthörerstatus'! Es wurde behauptet, dass sudanesischen und palästinensischen Studierenden ein Recht auf Hochschulwechsel gewährt wurde...
Der Hochschulrat (YÖK) erklärte, dass die Behauptungen, sudanesischen und palästinensischen Studierenden sei ein belegloses und bedingungsloses Recht auf Hochschulwechsel gewährt worden, unbegründet seien. Den Studierenden, deren Voraussetzungen für einen Hochschulwechsel nicht ausreichten, sei jedoch in gewisser Weise die Möglichkeit eines 'Gasthörerstatus' eingeräumt worden.
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In einer schriftlichen Erklärung des YÖK wurde darauf hingewiesen, dass die in einigen Presse- und Medienorganen verbreitete Behauptung, der YÖK habe sudanesischen und palästinensischen Studierenden ein belegloses und bedingungsloses Recht auf Hochschulwechsel gewährt, unbegründet sei, und folgende Aussagen wurden getroffen:
'MÖGLICHKEIT EINES GASTHÖRERSTATUS EINGERÄUMT'
"Wie bereits zuvor in der Ukraine-Krise wurde denjenigen Studierenden, die ihr Studium aufgrund des Krieges nicht fortsetzen können, bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen ein Recht auf Hochschulwechsel gewährt; denjenigen, deren Voraussetzungen nicht ausreichen, wurde die Möglichkeit eines 'Gasthörerstatus' eingeräumt, was in gewisser Weise einem Gaststudium entspricht. Die Türkei ist das Gewissen der Welt. Die Türen unserer Universitäten stehen Gaststudierenden, die ihre Ausbildung aufgrund von Krieg nicht fortsetzen können, heute ebenso offen wie in der Vergangenheit und in jüngster Zeit. In diesem Rahmen können sudanesische und palästinensische Studierende, die ihr Studium aufgrund des Krieges in ihren Ländern nicht fortsetzen können, unter der Bedingung, dass sie die Voraussetzungen erfüllen, einen Antrag auf Hochschulwechsel an unseren Universitäten stellen. Diejenigen, deren Voraussetzungen nicht ausreichen, können ihr Studium für eine gewisse Zeit als Gaststudierende an unseren Universitäten fortsetzen. Es sollte bekannt sein, dass die den kriegsgeschädigten Gaststudierenden gewährte Möglichkeit des Gasthörerstatus, anders als behauptet, für unsere türkischen Studierenden weder heute noch in Zukunft zu einem Verlust von Rechten führen wird."