Anwältin Feyza Altun freigesprochen
Die Anwältin Feyza Altun, die in den vergangenen Monaten aufgrund eines Social-Media-Beitrags zum Thema „Scharia“ festgenommen und nach ihrer Aussage wieder freigelassen worden war, wurde im Prozess wegen Beleidigung des Präsidenten freigesprochen.
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Die vor dem 5. Strafgericht erster Instanz in Beykoz erschienene Altun gab bekannt, dass sie im Prozess wegen Beleidigung des Präsidenten freigesprochen wurde.
Die in den vergangenen Monaten aufgrund eines Social-Media-Beitrags zum Thema Scharia festgenommene und nach ihrer Aussage wieder freigelassene Anwältin Feyza Altun wurde im Prozess wegen Beleidigung des Präsidenten freigesprochen.
Die vor dem 5. Strafgericht erster Instanz in Beykoz erschienene Altun gab bekannt, dass sie im Prozess wegen Beleidigung des Präsidenten freigesprochen wurde. Altun, die die Nachricht über den Freispruch in den sozialen Medien teilte, wies auf ihr speziell für den Gerichtstermin gewähltes Outfit hin und äußerte sich wie folgt:
„Obwohl ich niemanden beleidigt habe, wurde im Verfahren wegen Beleidigung des Präsidenten, in dem ich zu Unrecht angeklagt war, ein Freispruch beantragt. Das ist mein Outfit für den Freispruch.“
Obwohl ich niemanden beleidigt habe, wurde im Verfahren wegen Beleidigung des Präsidenten, in dem ich zu Unrecht angeklagt war, ein Freispruch beantragt. Das ist mein Outfit für den Freispruch :) pic.twitter.com/YX56VlnusP
— Feyza Altun (@feyzaltun) 16. Mai 2024
Nach ihrem Freispruch erklärte Altun gegenüber Pressevertretern: „Heute wurde von einer Staatsanwältin, die dank der säkularen Rechtsordnung im Amt der Oberstaatsanwältin sitzt, eine Bestrafung im oberen Strafmaß gefordert und ich wurde gefragt, ob ich Reue zeige; ich habe geantwortet, dass ich keine Reue zeige. Aus diesem Grund wurde ich zu 9 Monaten Haft verurteilt. Natürlich werde ich dieses Urteil in der nächsten Instanz anfechten“, sagte sie.
'Die Türkei ist ein säkulares Land und wird säkular bleiben, sie wird nicht durch die Scharia regiert werden'
Altun fügte hinzu: „Die Türkei ist ein Land, das mit einem ‚republikanischen‘ Regime regiert wird. Ein Regime wie die ‚Scharia‘ wird es in diesem Land niemals geben. Ich wiederhole, was ich von Anfang an gesagt habe. Ich werde gegen dieses Urteil Berufung einlegen. Ich möchte bekräftigen, dass ich keine Ideologie unterstütze, die die Rechte von Frauen in der Republik Türkei einschränken würde, und dass ich dagegen kämpfen werde.“